Duales Studium Lehramt Regelschule: Alle Infos

Drei Tage Hörsaal, zwei Tage Klassenzimmer

Das duale Lehramtsstudium ermöglicht Ihnen, Wissen mit praktischer Erfahrung zu verbinden und sich gleichzeitig intensiv auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Lehrkraft vorzubereiten. Sie haben die Möglichkeit, sowohl an der Hochschule als auch in der schulischen Praxis umfassende Einblicke zu gewinnen.

Durch die Kombination von theoretischen Lehrveranstaltungen an der Universität und begleiteten Schulpraxisphasen werden Sie optimal auf die Anforderungen des Lehrberufs vorbereitet. Der Fokus des dualen Studiums liegt darauf, angehende Lehrkräfte mit den neuesten pädagogischen Erkenntnissen sowie effektiven Unterrichtsmethoden vertraut zu machen.

Studentin vor Tafel Uni Erfurt
Vorteile des dualen Studiums
  • Praxiserfahrung von Anfang an:
    Was Sie an der Universität Erfurt lernen, können Sie direkt im Klassenzimmer anwenden.
  • Gehalt bereits während des Studiums:
    Während des gesamten dualen Studiums erhalten Sie eine Vergütung. Ihr Brutto-Gehalt beträgt aktuell pro Monat 1.400 € im Bachelor- und 1.600 € im Master-Studium (Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Der Semesterbeitrag wird für Sie übernommen.
  • sicherer Arbeitsplatz und gute Berufsaussichten

Phasen der dualen Lehramtsausbildung Regelschule

Das duale Lehramtsstudium Regelschule gliedert sich in vier Studienjahre Bachelor of Education und ein Studienjahr Master of Education. Im Anschluss erfolgt der Vorbereitungsdienst.

Auf welche Unterrichtsfächer bereitet das duale Lehramtsstudium vor?

Studienfach an der Universität Erfurt Unterrichtsfach an der Regelschule
Anglistik/Amerikanistik Englisch
Germanistik Deutsch
Mathematik Mathematik
Technik Wirtschaftslehre/Technik
geplant ab 2025/26: Sport- und Bewegungspädagogik Sport

Zugangsvoraussetzungen für das duale Lehramtsstudium

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um sich für die dualen Bachelor- und Master of Education-Studiengänge zu bewerben? Für das grundständige Bachelor-Studium werden eine gültige Hochschulzugangsberechtigung, i.d.R. die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) sowie der Nachweis über den Abschluss eines mit einem der fünf Staatlichen Schulämter Thüringens geschlossenen Studienvertrages vorausgesetzt. 

Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelor-Studium 

Aufbau des Studiums (inklusive Prüfungsordnung)

Bachelor-Studium (acht Semester)

Im dualen Bachelor of Education-Studiengang Regelschule studieren Sie zwei duale Bachelor-Studienfächer (Erstfach und Zweitfach) gleichgestellt. Sie können aus den folgenden vier Unterrichtsfächern wählen:

Dabei ist das "Erstfach" das Studienfach, in dem Sie in Abstimmung mit der Ausbildungsschule bereits ab dem dritten Semester erste Erfahrungen im Unterrichten sammeln. Das andere duale Studienfach wird zum "Zweitfach". Beim Zweitfach kommt die Schulpraxis ab dem siebenten Semester dazu.

Mit einer Bachelor-Arbeit schließen Sie das Bachelor-Studium ab. Die Bachelor-Arbeit kann im Erstfach oder Zweitfach angefertigt werden.

Master-Studium (zwei Semester)

Im Anschluss an den Bachelor of Education folgt das duale Studium im Master of Education Regelschule.

Bewerbung für das duale Lehramtsstudium

Bewerbung über das Karriereportal für den Thüringer Schuldienst jeweils ab 1. Mai

Auch 2025 werden voraussichtlich wieder bis zu 50 Plätze an Ausbildungsschulen in ganz Thüringen zur Verfügung stehen.
Sie können sich vom 1. bis 31. Mai 2025 bewerben. Diese Bewerbung erfolgt nicht an der Universität Erfurt, sondern über das Karriereportal für den Thüringer Schuldienst:

www.karriere.thueringen.de 

Im Karriereportal wählen Sie eine der Ausbildungsschulen in Thüringen mit zwei der oben genannten Unterrichtsfächer aus und bewerben sich. Die Liste der Ausbildungsschulen für 2025/26 folgt rechtzeitig an dieser Stelle.

Auswahl und Rückmeldung

Nach Ende der Bewerbungsfrist, meldet sich das zuständige Schulamt mit näheren Informationen bei Ihnen. Es finden Auswahlgespräche statt; im positiven Fall gibt es einen Studienvertrag mit dem Schulamt.

Abschluss eines Vertrags mit dem jeweiligen Schulamt

Dual Studierende erhalten vom Freistaat Thüringen einen Studienvertrag mit einer monatlichen Vergütung und binden sich für die Zeit des Studiums und, inklusive des Vorbereitungsdienstes (Referendariat), fünf weitere Jahre an den Freistaat. Der Studienvertrag ist die Voraussetzung für die Immatrikulation und wird wirksam, wenn Sie die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen. Diese prüft die Universität.

Immatrikulation an der Universität Erfurt jeweils bis 15. August

Nachdem Sie den Studienvertrag mit dem Schulamt geschlossen haben, können Sie sich jeweils vom 1. bis zum 15. August an der Universität Erfurt immatrikulieren.

Onboarding-Praktikum in der Schule jeweils ab 1. September

4 Wochen mit je 30 Stunden zum Kennenlernen der Ausbildungsschule

Studienstart und Studieneinführungstage (STET)

Jeweils eine Woche vor dem offiziellen Start der Vorlesungszeit im Wintersemester finden die Studieneinführungstage statt. Wir laden Sie dazu herzlich ein!

Lehramt Regelschule

Alternative zum dualen Studium? Informationen finden Sie dazu auf der Seite zum klassischen Lehramtsstudium Regelschule. Sie können sich für die zulassungsfreien Studienfächer bis zum 15. September bewerben bzw. einschreiben.

Lehramt Regelschule studieren

Ansprechpersonen

Ansprechpersonen im jeweiligen Schulamt

Je nachdem, in welchem Schulamtsbereich Sie sich bewerben, stehen Ansprechpersonen an den fünf Staatlichen Schulämtern für Rückfragen zur Verfügung.

  • Schulamt Nordthüringen, Tel.: 036074 37-590
  • Schulamt Südthüringen, Tel.: 03681 73 41-96
  • Schulamt Ostthüringen, Tel.: 0365 54854-653
  • Schulamt Westthüringen, Tel.: 0361 573415209
  • Schulamt Mittelthüringen, Tel.: 03643 884-171

Ansprechpartnerin an der Universität Erfurt

Ina Semper
Dr. Ina Semper
Koordination Studienangebot Duales Regelschullehramt
(Erfurt School of Education)
C23 - Raum 0210
Sprechzeiten
offene Sprechzeit Di 10-11 Uhr (nicht am 19. und 26.11.)
Weitere Termine jederzeit nach Vereinbarung per Mail (webex, Präsenz).
Ich bin in der Regel täglich telefonisch erreichbar, rufen Sie mich gern an!

FAQ zum dualen Studium

Informationen zu den vertraglichen Verpflichtungen durch das duale Studium

Vorschriften

Für das Vertragsverhältnis zur Durchführung eines praxisintegrierten dualen Studiums gelten die Vorschriften: 

  • des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz – TVA-L BBiG – vom 12. Oktober 2006 und
  • der Tarifverträge, die den TVA-L BBiG ergänzen, ändern oder ersetzen. 

Bindefristen

Wie lange sind Sie nach dem dualen Studium an den Freistaat Thüringen gebunden?

Nach Abschluss des dualen Masterstudiums sind Sie verpflichtet, für insgesamt fünf Jahre als Lehrkraft im Freistaat Thüringen tätig zu sein.

Diese fünfjährige Bindungsfrist umfasst auch den einjährigen Vorbereitungsdienst, den Sie im Anschluss an das Master-Studium in Thüringen absolvieren. Sollte der Vorbereitungsdienst nicht direkt nach Studienabschluss beginnen können (beispielsweise aufgrund fehlender Kapazitäten), wird eine befristete Beschäftigung bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes auf die Bindungsdauer angerechnet.

Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags gilt die Bindungsdauer ausschließlich für die Laufzeit dieses Vertrages.

Alle Einzelheiten hierzu finden Sie in § 9 des Studienvertrags.

Rückzahlungsbedingungen

In welchen Fällen sind Rückzahlungen erforderlich?

Eine Rückzahlung der durch den Freistaat Thüringen gewährten Zahlungen ist erforderlich, wenn:

  • Sie eine Abschlussprüfung im Rahmen des Studiums endgültig nicht bestehen.
  • Sie das Studium selbst beenden oder der Vertrag von Seiten des Freistaats gekündigt wird.
  • Sie den Vorbereitungsdienst trotz eines Angebots nicht unmittelbar nach dem Master-Studium aufnehmen.
  • Sie ein Angebot zur Beschäftigung im Thüringer Schuldienst direkt nach Studienabschluss ablehnen.
  • Ihr Arbeitsverhältnis im Thüringer Schuldienst vor Ablauf der Bindungsdauer aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund endet.

Rückzahlungsmodalitäten

Da Sie während Ihres Studiums an einer Schule in Thüringen praktische Erfahrungen sammeln, reduziert sich der von Ihnen zurückzuzahlende Betrag entsprechend. Die Rückzahlungssumme wird jedoch nicht unter 75% des ursprünglich festgesetzten Gesamtbetrags fallen.

Weitere Regeln:

  • Für jeden vollen Monat eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses im Anschluss an das Master-Studium reduziert sich der Rückzahlungsbetrag um 1/12 pro Jahr der festgelegten Bindungsdauer.
  • Sollte die Rückzahlung eine besondere Härte für Sie darstellen, kann ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Betrages erfolgen.

Diese Rückzahlungsregelungen gelten ebenso, falls Sie später als verbeamtete Lehrkraft im Regelschuldienst in Thüringen tätig sind.

Alle Einzelheiten hierzu finden Sie in § 9 des Studienvertrags.

Beispiel: Berechnung der Rückzahlung nach MEd-Abschluss

Berechnung des erhaltenen Studienentgelts bis Ende des Master-Studiums

Ende Semester Monate Bruttoentgeld/Monat (in Euro) Studienentgeld bis dahin (in Euro) geschätzte Studiengebühren bis dahin (in Euro)
1 6 1.400,00 8.400,00 297,40
2 6 1.400,00 16.800,00 594,80
3 6 1.400,00 25.200,00 892,20
4 6 1.400,00 33.600,00 1.189,60
5 6 1.400,00 42.000,00 1.487,00
6 6 1.400,00 50.400,00 1.784,40
7 6 1.400,00 58.800,00 2.081,80
8 6 1.400,00 67.200,00 2.379,20
9 6 1.650,00 77.100,00 2.676,60
10 6 1.650,00 87.000,00 2.974,00

Beispiel: Wird eine Prüfung zum Ende des 5. Semesters endgültig nicht bestanden, müssen nach dieser Übersicht 42.000 EUR zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsplan

Ende des Jahres nach MEd-Abschluss Restschuld (in Euro)
1 Vorbereitungsdienst 71.979,20
2 53.984,40
3 35.989,60
4 17.994,80
5 -
Reduktion der Restschuld pro Monat beim Ausscheiden vor Jahresende 1.499,57

Beispiel: Möchte ein Absolvent oder Absolventin nach dem Vorbereitungsdienst das Bundesland wechseln, sind nach dieser Übersicht 71.979,20 EUR zurückzuzahlen.