Liebe Studierende,
herzlich willkommen an der Universität Erfurt! Hier kurz und knapp wichtige Hinweise für Ihren Studienstart.
Zum Ende der Studieneinführungstage steht für das erste Semester Ihr Stundenplan und Sie kennen Inhalte und Ablauf Ihres Studiums. Lehrende, Studierende und das Dezernat 1: Studium und Lehre (D 1: Studium und Lehre) werden Ihnen den Einstieg in Ihr Studium so leicht wie möglich machen.
Ihre Tutorinnen*Tutoren im Bachelor-Studiengang zeigen Ihnen die Universität, die Fakultätsgebäude, die Bibliothek, das Sprachen- und das Rechenzentrum. Sie lernen Ihre ersten Kommilitoninnen*Kommilitonen kennen, mit denen Sie auch die Stadt erkunden.
Für einzelne Studienfächer ist die Beherrschung von Fremdsprachen vorgeschrieben oder empfohlen. Die Anforderungen sind den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Die Zulassung zu Sprachkursen ab Niveau A 2.1 erfordert die Teilnahme an Spracheinstufungstests. Diese werden vom Sprachenzentrum in den zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, d.h. auch noch während der STET, angeboten.
Weitere Informationen:
Die Universität hat für Sie einen persönlichen Zugang zum Uni-Netz (Uni-Konto) und eine E-Mail-Adresse (...@uni-erfurt.de) eingerichtet. Beide Konten müssen Sie separat aktivieren. Hierfür benötigen Sie jeweils den von der Universität neu festgelegten Benutzernamen und das zur Aktivierung notwendige Anfangspasswort. Beides wird Ihnen nach Immatrikulation im Studierendenportal auf der Seite https://hio.uni-erfurt.de zur Verfügung gestellt. Um diese abzurufen, verwenden Sie letztmalig Ihren Benutzernamen und das Passwort aus dem Bewerbungsprozess.
Sofern Sie nicht schon zu Hause die Aktivierung durchführen konnten, sollten Sie dies spätestens jetzt nachholen, ggf. mit Hilfe des Rechenzentrums. Erst nach Freischaltung können Sie folgende für Ihr Studium wichtigen Dienste nutzen:
Nach Aktivierung können Sie unter der Adresse im Studierendenportal Ihre Immatrikulationsbescheinigungen abrufen. Im Studien- und Prüfungsportal E.L.V.I.S.® (Erfurter LehrVeranstaltungs- und InformationsSystem) finden Sie unter Meine Lehrveranstaltungen (Vorlesungsverzeichnis) alle Lehrveranstaltungen, die für Ihr Studium in diesem Semester angelegt sind.
Bitte verwenden Sie für Ihre Korrespondenz mit der Universität ab sofort nur noch Ihre universitäre E-Mail-Adresse. Den Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto erhalten Sie über Quicklinks/Mail-Systeme und über webmail.
Vergessen Sie nicht, Ihren Studierendenausweis (thoska) bei Ihrem ersten Besuch auf dem Campus zu validieren. Informationen zur thoska und den Validierungsstationen finden Sie hier thoska für Studierende.
Wichtige Links:
Studierendenportal
E.L.V.I.S.®
webmail
thoska für Studierende
Studienberatung wird von verschiedensten Stellen innerhalb der Universität angeboten. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen zu stellen, alle helfen Ihnen gerne.
1. Mentorierung
Für Ihre fachliche Beratung während des Bachelor-Studiums ist eine Mentorin*ein Mentor (Prof. oder wissenschaftliches Personal des Hauptfachs) zuständig. Diese*Diesen wählen Sie entweder zu Beginn des Studiums oder sie*er wird Ihnen zugeordnet. Näheres erfahren Sie während der STET. Mit Ihrer Mentorin*Ihrem Mentor können Sie Ihren Studien- und Belegungsplan des Hauptfachs besprechen. Sie*Er steht Ihnen für Fragen rund um Schwerpunktsetzung, Praktikumsplanung, Auslandsaufenthalt, etc. mit Rat zur Seite.
2. Studienfachberatung zum Bachelor-Nebenfach
Die Studienfachberatung ergänzt die Mentorierung in Angelegenheiten des Nebenfachs: Inhalte, Schwerpunkte, Studien- und Prüfungsordnung, Studien- und Prüfungspläne, Leistungsanforderungen und -nachweise und die Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen (z. B. bei einem Studiengang- und/oder Hochschulwechsel).
3. Prüfungsangelegenheiten
Auskünfte zu Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsordnungen, Belegungen, Krankmeldungen etc. sowie die Bestätigung von bereits anerkannten Leistungen für das BAföG-Amt erhalten Sie im Dezernat 1: Studium und Lehre, unter 0361/737-5100 (Mo bis Fr von 9 bis 11:30 Uhr) oder per E-Mail: pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de
Sprechzeiten vor Ort: Mo bis Do von 12 bis 15 Uhr
4. Studierendenangelegenheiten
Auskünfte zu Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, Studienfachwechsel, Rückmeldung, Beurlaubung, Langzeitstudiengebühren etc. erhalten Sie im Dezernat 1: Studium und Lehre, unter 0361/737-5100 (Mo bis Fr von 9 bis 11:30 Uhr) oder per E-Mail: studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de
Sprechzeiten vor Ort: Mo bis Do von 12 bis 15 Uhr
5. Allgemeine Studienberatung
Die Allgemeine Studienberatung informiert und berät zu den unterschiedlichen Hochschulstudien, hilft beim Einstieg ins Studium sowie bei Schwierigkeiten, die im Verlauf des Studiums auftreten und unterstützt Sie beim Einstieg ins Berufsleben. Dabei kooperiert diese mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Die Beratung erfolgt im Dezernat 1: Studium und Lehre, erreichbar unter 0361/737-5100 (Mo bis Fr von 9 bis 11:30 Uhr) oder per E-Mail: allgemeinestudienberatung@uni-erfurt.de
Sprechzeiten vor Ort: Mo bis Do von 12 bis 15 Uhr
6. Diversitätsbeauftragter
Wenn Sie aufgrund von Behinderungen/chronischen Erkrankungen beeinträchtigt studieren, berät Sie das Dezernat 1: Studium und Lehre im Auftrag des Diversitätsbeauftragten insb. zu Nachteilsausgleichen. Diese sind frühzeitig zu besprechen, damit die Universität darauf reagieren kann. Bitte informieren Sie sich zuvor über Studium mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Termine können Sie unter 0361/737-5100 vereinbaren.
7. Studierendenrat
Hilfe in allen studentischen Belangen bietet auch der Studierendenrat als Vertretung der an der Universität eingeschriebenen Studierenden.
8. Fachschaften
Fachschaften sind die studentischen Vertretungen der Studierenden, die für ein Studienfach eingeschrieben sind. Der Fachschaftsrat wird Ihre Interessen gegenüber der Fakultät geltend machen. Eine Übersicht zu den Fachschaften finden Sie unter:
Die Universität erwartet bei einem Vollzeitstudium einen Studien- und Prüfungsaufwand von 900 Stunden im Semester. Dies ist vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden in der Woche. Der erwartete Aufwand wird in 30 Teilen, den sogenannten Leistungspunkten (LP), dargestellt. Auf einen LP entfallen damit 30 Stunden. Dies entspricht dem „European Credit Transfer and Accumulation System“ (ECTS).
Im Bachelor-Studiengang sind in den ersten beiden Semestern typischerweise zehn Lehrveranstaltungen á 3 LP/ECTS in jeder Woche der Vorlesungszeit zu besuchen.
Hauptfach | Nebenfach | ||
---|---|---|---|
1. bis 2. Semester | 30 LP/ECTS | 30 LP/ECTS | Orientierungsphase |
3. bis 6. Semester | 90 LP/ECTS | 30 LP/ECTS | Qualifizierungsphase |
Summe | 120 LP/ECTS | 60 LP/ECTS |
Der Stundenplan ist in drei Schritten zu erstellen:
Alle Fragen zu Ihrem Studium lassen sich immer auch mit Ihren Prüfungs- und Studienordnungen (POen) sowie den beigefügten Modulbeschreibungen (Modulkatalog) zzgl. der Rahmenprüfungsordnung (RPO) beantworten.
Die für Sie geltenden Prüfungsordnungen sind in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung aufgeführt, welche Sie über das Studierendenportal aufrufen können. In der Prüfungsordnung, hier der Anglistik, wird unter § 1 auf die für Ihr Studium geltende Rahmenprüfungsordnung (RPO) verwiesen, die die für alle Prüfungsordnungen übergreifenden Regelungen enthält.
Farbig gestaltete Modullisten dienen als Inhaltsverzeichnis und Übersicht zum Modulkatalog. Rot gekennzeichnet ist dabei die Modul- und blau die Teilmodul ebene. Bitte drucken Sie sich Ihre Prüfungsordnungen und die Modullisten aus, da diese Sie während der STET und Ihres gesamten Studiums begleiten!
Ihre Lehrveranstaltungen für ein Semester finden Sie unter E.L.V.I.S.®: Meine Lehrveranstaltungen (Vorlesungsverzeichnis). Sortiert nach Studienfächern, Modulen und Teilmodulen erhalten Sie hier zu den Lehrveranstaltungen alle Informationen. Diese werden bis zum Beginn der Belegungsfrist auch aktualisiert.
Der Semesterkalender enthält die wichtigsten Termine für Ihre Studienplanung.
Im ersten Studienjahr Ihres Bachelor-Studiums, der sogenannten Orientierungsphase (O-Phase), sollen Sie erstens sich mit dem Prüfungssystem der Universität Erfurt vertraut machen, zwietens feststellen, ob die von Ihnen gewählten Studienfächer Ihren Erwartungen entsprechen und 3. sich in den gewählten Studienfächern bewähren. Die Modulprüfungen (MP) der O-Phase müssen bestanden werden. Sind Sie im ersten Versuch nicht erfolgreich, können Sie diese nur einmal im selben Semester in einem zweiten Prüfungstermin wiederholen. Sind die notwendigen MP bestanden, steht dem Weiterstudieren in der Qualifizierungsphase (Q-Phase) nichts entgegen.
Sie können zum Ende Ihres ersten Studienjahres einmalig Ihr Haupt- und/oder Nebenfach wechseln. Dies ist in der Qualifizierungsphase i. d. R. nicht mehr möglich. Reichen Sie den Antrag hierzu schriftlich im Dezernat 1: Studium und Lehre ein. Wenn Sie in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln wollen, ist der Antrag auf Zulassung bis zum 15.07. zu stellen (Ausschlussfrist).
Die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen im Studium ist Ihnen garantiert, während der Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen auf eine bestimmte Teilnehmerzahl beschränkt sein kann. In diesen Fällen werden von den Fakultäten Anmeldeverfahren angeboten. Hierzu werden Sie im Vorlesungsverzeichnis oder in den Lehrveranstaltungen selbst informiert. Die*Der Lehrende entscheidet über die Zulassung zur Lehrveranstaltung in den ersten beiden Sitzungen.
Wenn die Anmeldung zu den gewählten Lehrveranstaltungen mit der*dem Lehrenden in der 1. und 2. Woche geklärt ist, müssen Sie innerhalb der 3. und 4. Vorlesungswoche über E.L.V.I.S.® die Belegung vornehmen, um sich zu den Lehrveranstaltungen und den Modulprüfungen verbindlich anzumelden.
Das Belegen über E.L.V.I.S.® wird Ihnen in den STET erläutert. Geben Sie Ihre Online-Belegung bitte erst dann ab, wenn Sie Ihre Belegungsplanung abgeschlossen haben, denn diese ist verbindlich und kann nicht geändert werden! Nur wenn Sie einen Grund vortragen, den Sie nicht zu vertreten haben, können Sie noch nachbelegen.
Alles zu den Modulprüfungen und -terminen teilen Ihnen die Lehrenden in den ersten beiden Vorlesungswochen mit. Auch erwartete Studienbeiträge und deren Termine (§ 8 Abs. 4 B-RPO bzw. § 9 Abs. 4 M-RPO) sollten Sie schon zu Semesterbeginn in Ihren Stundenplan eintragen. Modulprüfungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angesetzt!
Beachten Sie, dass Sie für die Wiederholung einer Modulprüfung nur zugelassen werden, wenn Sie zum ersten Prüfungstermin angetreten sind. Die Prüferinnen*Prüfer sind nach der Rahmenprüfungsordnung verpflichtet Modulprüfungsnoten, d. h. ggf. auch die Noten der Wiederholungsprüfung, spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters bzw. bis zum Ende der ersten Hälfte der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester in E.L.V.I.S.® einzutragen.
Die Universität Erfurt sanktioniert Täuschungsversuche bei Prüfungen. Fakultätsübergreifend wurden die in der Broschüre als Anlage 2) beigefügten Maßnahmen beschlossen. Sie werden beim ersten Täuschungsversuch gewarnt. Schon der zweite Täuschungsversuch führt zum Verlust Ihres Prüfungsanspruches und damit zum Ende Ihres Studiums an der Universität Erfurt!
Wenn Sie erkranken und absehbar ist, dass Sie wegen der Erkrankung an einer angesetzten Prüfung nicht teilnehmen bzw. den Abgabetermin einer schriftlichen Prüfungsleistung nicht einhalten können oder wenn Sie krankheitsbedingt eine anwesenheitspflichtige Lehrveranstaltung verpassen, sollten Sie sofort eine Ärztin*einen Arzt aufsuchen. Diese*Dieser kann auf dem von Ihnen vorausgefüllten Formular Krankheitsanzeige Ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bestätigen.
Den Antrag mit der Bestätigung der Ärztin*des Arztes müssen Sie unverzüglich entweder an die Universität Erfurt, D1: SuL, Nordhäuser Straße 63, 99089 Erfurt oder als Photoscan an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de senden. Fristwahrend können Sie auch den Hausfristbriefkasten am Haupteingang der Universität nutzen.
Die Krankheitsanzeige muss i. d. R. innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Samstag) eingegangen sein. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist nicht Ihr Prüfungs-, Abgabe- bzw. Lehrveranstaltungstermin, sondern der Zeitpunkt der Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
Nur wenn Ihr Antrag fristgerecht eingegangen ist, wird Ihr Fehlen entschuldigt. Bei einem stationären Aufenthalt reicht zur Glaubhaftmachung eine Liegebescheinigung des Krankenhauses. Können Sie eine Prüfung aufgrund der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht antreten, ist die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" ausreichend. Auch hier bitte das oben genannte Formular anheften, da Ihre persönlichen Angaben zur Bearbeitung benötigt werden.
Über entschuldigtes Fehlen werden Sie und Ihre Prüferinnen*Prüfer sowie die Lehrenden der Lehrveranstaltungen, die Sie im aktuellen Semester belegt haben, per E-Mail informiert. Stand im Zeitraum des entschuldigten Fehlens eine Prüfung an, wird die Prüferin*der Prüfer einen neuen Prüfungs- bzw. Abgabetermin festlegen. Die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber" reicht als Glaubhaftmachung eines Entschuldigungsgrundes grundsätzlich nicht aus!
Zur Fortsetzung des Studiums müssen Sie sich semesterweise rückmelden. Hierfür sind insbesondere die mit dem Studium im Zusammenhang stehenden Gebühren, Beiträge und Entgelte zu entrichten. Deren genaue Höhe, die zu verwendende Bankverbindung sowie der Verwendungszweck werden Ihnen zu Beginn der Rückmeldefrist an Ihr persönliches E-Mail-Konto an der Universität Erfurt mitgeteilt. Der Zahlungseingang gilt als Antrag auf Rückmeldung.
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester läuft vom 1. Januar bis 15. Februar und die für das Wintersemester vom 1. Juni bis 15. Juli. Bedenken Sie bitte die Banklaufzeiten. Geht der Betrag erst nach dem letzten Rückmeldetag auf unserem Konto ein, werden 20,00 Euro Säumnisgebühr fällig. Erst, wenn auch die Säumnisgebühr eingegangen ist, können Sie rückgemeldet werden. Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie zurückgemeldet sind und sich im Studierendenportal Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken können. Darüber hinaus müssen Sie den Gültigkeitszeitraum Ihrer thoska an den dafür vorgesehenen Validierungsautomatenverlängern.
Änderungen an Ihrem Namen beantragen Sie bitte zeitnah online über das Studierendenportal und laden dabei die entsprechenden Nachweise im Portal hoch. Sie sind verpflichtet Ihre Kontaktdaten (Adresse und bitte auch Ihre Telefonnummer) im Studierendenportal immer aktuell zu halten. Diese Änderungen können Sie dort selbst vornehmen.
Mit der Belegung werden Veranstaltungen und Modulprüfungen über Meine E.L.V.I.S.® – Dienste: Meine Noten, Studienkonto als Notenübersicht oder Studienbericht ausgewiesen. Gegen Ende des Semesters können Sie an dieser Stelle ebenfalls Ihre Noten aufrufen.
Die Universität Erfurt empfiehlt im Bachelor-Studiengang ein Semester im Ausland zu studieren. Am besten eignet sich hierzu das 5. Semester.
Ihre Planungen sollten Sie schon im ersten Studienjahr aufnehmen. Informationen zu Kooperationsabkommen mit ausländischen Hochschulen, Austauschprogrammen, Besonderheiten in ausländischen Studiensystemen, Bewerbungsmodalitäten, Sprachanforderungen wie auch Möglichkeiten der finanziellen Förderung erhalten Sie im Internationalen Büro der Universität Erfurt, Verwaltungsgebäude, VG | 0.36, unter 0361/737- 5030, oder per E-Mail: international@uni-erfurt.de oder unter www.uni-erfurt.de/international.
Im Hauptfach ist ein Pflichtpraktikum abzulegen. Dieses verbindet Ihr Studium mit der beruflichen Praxis. Es sollte i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Weitere Informationen hierzu ergeben sich aus dem Modulkatalog Ihres Hauptfachs.
Die Rahmenprüfungsordnungen der Universität Erfurt für den B-/M-/MEd-Studiengang (RPOen) enthalten eine Prüfungssystematik, die sich an der allgemein im Prüfungsrecht geltenden Terminologie orientiert. Es werden folgende Begriffe genutzt:
Der Studiengang wird mit der Bachelor-/Masterprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer oder mehreren Studienfachprüfungen. Die Studienfachprüfungen bestehen ihrerseits aus studienbegleitenden Modulprüfungen einschließlich einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit). Die Bachelor-/Masterprüfung ist bestanden, wenn die Studienfachprüfungen bestanden sind. Eine Studienfachprüfung ist bestanden, wenn die für die Qualifizierungs-/Masterphase abzulegenden Modulprüfungen bestanden und die Studienleistungen der Module ohne Prüfungen (MoP) nachgewiesen sind. Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulprüfung mit 4,00 oder besser bestanden ist. Nur Modulprüfungen, die erfolgreich abgeschlossen sind, können bei der Feststellung, ob die Auflagen einer Phase erfüllt sind, berücksichtigt werden.
Die Modulprüfung (z.B. § 9 Abs. 3 B-RPO), d. h. eine Klausur oder eine mündliche/praktische Prüfung oder schriftliche Arbeit oder eine mündliche/praktische Prüfung (50 %) i. V. m. schriftlicher Arbeit (50 %) oder eine Abschlussarbeit, ist mit der Note 4,00 oder besser zu bestehen.
Bei Nichtbestehen kann die Modulprüfung einmal wiederholt werden. Für die Modulprüfung gibt es eine Note (z.B. § 11 Abs. 2 B-RPO). Die Leistungspunkte eines Moduls dienen bei Notenberechnungen als Gewichtungsfaktor, die mit der Modulnote multipliziert in die Notenberechnung eingehen. Der Begriff Prüfungsleistung bezeichnet den einzelnen konkreten Prüfungsvorgang (z. B. eine mündliche/praktische oder schriftliche Prüfungsleistung). Eine Prüfungsleistung wird bewertet und benotet (z.B. § 11 Abs. 1 B-RPO). Besteht eine Modulprüfung aus nur einer Prüfungsleistung, sind Prüfungsleistung und Modulprüfung identisch. Besteht eine Modulprüfung aus einer zusammengesetzten Prüfungsleistung, werden die in den einzelnen Prüfungsleistungen erzielten Noten entsprechend der prozentualen Festlegung in der Prüfungsordnung zu einer Note (= Modulnote) zusammengefasst (z.B. § 11 Abs. 2 B-RPO). Dabei kann eine weniger gute, selbst eine „mangelhafte“ (d. h. mit „nicht ausreichend“ bewertete) Prüfungsleistung durch eine besser bewertete Prüfungsleistung ausgeglichen werden. Da alle Prüfungsleistungen innerhalb der Modulprüfung sich auf dasselbe Modul beziehen, ist eine Kompensation mangelhafter Ergebnisse in einer Prüfungsart (z. B. schriftliche Prüfungsleistung) durch gute Ergebnisse in einer anderen Prüfungsart (z. B. mündliche/praktische Prüfungsleistung) gerechtfertigt.
Studienbeiträge werden im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht. Ein Studienbeitrag kann auch eine bewertete - aber nicht notwendigerweise benotete - individuelle Leistung umfassen, z. B. bestanden oder nicht bestanden. Die RPOen und die Prüfungsordnungen regeln Studienleistungen insbesondere für den Fall, wenn sie Prüfungsvorleistungen sind. Eine Prüfungsvorleistung ist eine Zulassungsvoraussetzung für eine Modulprüfung, d. h. die Modulprüfung kann nur abgelegt werden, wenn die als Prüfungsvorleistung zu erbringende Studienleistung nachgewiesen ist. Die Prüfungsvorleistung geht grundsätzlich nicht in die jeweilige Modulnote ein.
1. In jedem Studiengang sind die Studierenden des ersten Fachsemesters von den anbietenden Fächern über die Grundsätze wissenschaftsethischen Verhaltens, insbesondere über das Zitieren fremder Quellen sowie der Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel und deren Folgen (Täuschung) zu unterrichten. Allgemein wird zum Umgang mit Täuschungsversuchen in den Studieneinführungstagen (STET) informiert.
2. Feststellung und Anzeige eines Täuschungsversuchs bei einer Prüfungsleistung:
3. Bescheid zu einer Täuschung bei einem erstmaligen Täuschungsversuch:
4. Bescheid zu einer Täuschung bei einem wiederholten Täuschungsversuch:
Ein wiederholter Täuschungsversuch wird als „schwerwiegender Fall“ angesehen, der die Kandidatin*den Kandidaten im Regelfall von allen weiteren Prüfungen in diesem Studiengang ausschließt. Die Feststellung eines wiederholten Täuschungsversuchs wird dem zuständigen Prüfungsausschuss mit der Prüfungsakte einschließlich Notenbericht sowie einem Bescheidentwurf, mit dem der Prüfungsanspruch in diesem Studiengang insgesamt entzogen wird, vorgelegt. Der einen wiederholten Täuschungsversuch bestätigende Bescheid wird unverzüglich der*dem Studierenden und in Kopie der Prüferin*dem Prüfer zugeleitet. Auch gegen diesen Bescheid kann die Studierende*der Studierende Widerspruch beim Präsidenten oder zur Niederschrift im Dezernat 1 einlegen. So die Kandidatin*der Kandidat vom Prüfungsausschuss noch nicht angehört wurde, ist dies im Widerspruchsverfahren als Erstes nachzuholen. Bis zur Entscheidung des Widerspruchs, ggf. einer Klage, steht das Fortbestehen des Prüfungsanspruches unter aufschiebender Wirkung. Mit dem Entzug des Prüfungsanspruches ist, so kein Widerspruch eingelegt wird, die Exmatrikulation in diesem Studiengang, in der Regel zum Ende des Semesters, verbunden.
Der Universität Erfurt sind die Persönlichkeit, der Respekt für jede Person und die Berücksichtigung ihrer Würde von zentraler Bedeutung. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Identität, der Religion, Weltanschauung oder politischen Gesinnung sind zu unterlassen. Wertgeschätzt werden Verhaltensweisen, die andere in ihrer Persönlichkeit achten.
Im Falle einer Diskriminierung, einer (sexuellen) Belästigung und/oder Gewalt können Sie sich als betroffene, beteiligte oder beobachtende Personen innerhalb der Universität insbesondere an folgende Stellen wenden:
Diese Stellen bieten vertrauliche Unterstützung und beraten über Schutz- und Handlungsmöglichkeiten.
Als werdende Mutter stehen Sie unter besonderem gesetzlichen Schutz, dieser gilt auch im Studium. Zeigen Sie bitte hierzu einen (voraussichtlichen) Entbindungstermin mit dem folgenden Formular frühzeitig an. Sie werden im Dezernat 1: Studium und Lehre zu dieser besonderen Studiensituation individuell beraten.
Erziehen und Studieren unter einen Hut zu bekommen ist mit vielen Schwierigkeiten und Hürden verbunden. Die Universität Erfurt hat sich daher zur Aufgabe gesetzt, Sie so weit wie möglich zu unterstützen. In der Universität Erfurt stehen Ihnen hier mit Rat das Gleichstellungsbüro und das Dezernat 1: Studium und Lehre zur Verfügung.
Mit Zahlung des Semesterbeitrags haben Sie die Berechtigung erworben, über die Homepage des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) dst.vmt-thueringen.de das Deutschlandsemesterticket zu bestellen. Ihr Uni-Konto müssen Sie dafür zuvor aktiviert haben. Nach Bestellung werden Sie das Ticket dann spätestens ab dem 01.10. abrufen können.
Eine Übersicht zu den Nutzungsmöglichkeiten des DST finden Sie unter: Semesterticket.
Die Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an Studierende, die sich durch überdurchschnittliche Leistungen ebenso auszeichnen wie durch gesellschaftliches oder soziales Engagement. Sie spiegeln die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland wider.
Vertrauensdozentinnen*Vertrauensdozenten der verschiedenen Stiftungen, an die Sie sich insbesondere wegen Stipendien wenden können, finden Sie unter Begabtenförderungswerke | Vertrauensdozent*innen.
Beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) des Studierendenwerks Thüringen sind Antragsformulare und Informationsschriften zur Ausbildungsförderung erhältlich. Auf dem Campus finden Sie das BAföG-Amt im:
Mitarbeitergebäude 1 (Hochhaus, Erdgeschoss)
Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt
Tel.: 0361/737-1853
oder im Internet unter: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
In der Glasbox am Haupteingang der Universität werden Sie zudem vom Servicebüro des Amtes für Ausbildungsförderung zu allen Fragen der Studienfinanzierung und zu BAföG-Anträgen beraten. Kaffee to go gibt es nebenan. Da die Ausbildungsförderung nicht rückwirkend geleistet wird, sollten Sie Ihren Antrag bei Studienbeginn, spätestens bis zum 31. Oktober, gestellt haben.
Das Studierendenwerk Thüringen verwaltet Wohnheime. Auskünfte zu freien Plätzen, Wohnheimstandorten, Mieten usw. erteilt die Abteilung Studentisches Wohnen. Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz erfolgt online.
Für Nebenwohnungen erhebt die Stadt Erfurt eine Zweitwohnsitzsteuer i.H. von 16% der Nettokaltmiete, die bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes entfällt. Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer in Erfurt sollten Sie beim Bürgerservicebüro, Bürgermeister-Wagner-Straße 1 (Nähe Hauptbahnhof) in 99084 Erfurt als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden.
Für Bewegung und körperliche Fitness während des Studiums steht Ihnen das Angebot des Erfurter Hochschulsports – Studierende zahlen einen ermäßigten Beitrag – zur Verfügung. Die Einschreibezeiträume und weitere Informationen finden Sie unter:
Noch weitere Informationen für Ihren Start ins Studium erfahren Sie auf der Seite "Infos für Erstsemester".
Damit Sie sich bestens auf das Studium vorbereiten können, haben wir für Sie eine Checkliste zur Orientierung erstellt. Sie können es kaum erwarten, dann beginnen Sie doch schon mal mit der Checkliste "Vor den Studieneinführungstagen".