Als Assistent*innenrat vertreten wir die studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die an der Universität Erfurt beschäftigt sind, im Personalrat. Hier haben wir Teilnahme-, Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent:innen betreffen, ein Stimmrecht.
Wir sorgen dafür, dass die Interessen der Assistent*innen wahrgenommen werden und auf ihre Umsetzung hingewirkt wird. Also melden Sie sich gerne mit Ihren Anliegen, Anregungen, Fragen oder Problemen bei uns.
Kontakt:
Seit August 2024 ist eine Rahmendienstvereinbarung in Kraft, die die Arbeitsverhältnisse der Assistent*innen reguliert. Darin ist noch einmal festgeschrieben, dass die generelle Mindestvertragslaufzeit 12 Monate beträgt und definiert, welche Fälle Ausnahmen davon bilden können. Ausnahmegründe sind: kürzere Projektlaufzeiten (Drittmittel), Tutorien während eines Semesters, einmalige und termingebundene Aufgaben, Erreichen der Höchstbefristungsdauer nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder persönliche Gründe der Assistent*innen.