Der Ethikbeirat der Universität Erfurt
Der Ethikbeirat der Universität Erfurt nimmt auf Antrag Stellung zu ethischen Aspekten von Forschungsvorhaben am Menschen.
Er unterstützt durch seine Beratung die Forscher*innen und hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Forschungsvorhaben am Menschen eine Hilfe bei der Beurteilung ethischer Gesichtspunkte zu geben. In seiner Stellungnahme beschränkt sich der Ethikbeirat ausschließlich auf die Beurteilung ethischer Aspekte von Forschungsvorhaben, die von Mitgliedern oder Angehörigen der Universität Erfurt durchgeführt oder betreut werden, sowie auf die Zumutbarkeit der Versuchsbedingungen für die Proband*innen.
Ethikbeirat
Amtszeit und Mitglieder
AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (laufende Amtszeit 1.10.2022-30.9.2025), wobei die Amtszeit der gewählten Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr beträgt.
MITGLIEDER
Prof. Dr. André Brodocz (Vorsitzender)
Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Prof. Dr. Cornelia Betsch (Philosophische Fakultät)
Prof. Dr. Tilmann Betsch (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Prof. Dr. Martin Fuchs (Max-Weber-Kolleg)
Prof. Dr. Elke Mack (Katholisch-Theologische Fakultät)
Prof. Dr. Guido Mehlkop (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Vertreterin aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:
apl. Prof. Michael Haspel (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Vertreter aus der Gruppe der Studierenden:
N.N.
Rechtliche Grundlagen
Die Geschäftsordnung des Ethikbeirates finden Sie hier unter Gremien und Organe.
Wissenschaftler*innen der Universität Erfurt sind verpflichtet, auf Grundlage der „Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der DFG“ihre Forschungen durchzuführen. Damit wird eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität an der Universität Erfurt sichergestellt und verankert. Weitere Informationen zu den Leitlinien finden Sie beim Forschungsservice unter Transparenz in der Wissenschaft.
Antragsstellung
Anträge sind in einer PDF-Datei per E-Mail über das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung, z. Hd. Frau Julia Anijärv, an den Vizepräsidenten für Forschung und akademische Karriere, Herrn Prof. Dr. André Brodocz, zu richten. Das Antragsformular sowie den Fragebogen zur Zivilklausel finden Sie hier unter Gremien und Organe.
Anträge können jeweils bis zum 25ten eines jeden Monats eingereicht werden. Alle bis dato eingereichten Anträge werden gesammelt am 1ten eines jeden Monats weitergeleitet (es erfolgt keine Weiterleitung vor dem 1ten eines Monats).
Rückmeldung zum Antrag erhalten Sie ca. 5 Wochen nach Eingang und Weiterleitung Ihres vollständigen Antrages.
Befangenheitsregeln
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.
Datenschutz
Die Datenschutzhinweise für Antragsteller*innen eines Ethikvotums finden Sie hier.