Forschungsservice an der Universität Erfurt

Forschungsservice Zeitschriften

Forschenden bietet die Universität Erfurt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung: z.B. Informationen zu neuen Programmen und Ausschreibungen des Bundes oder der EU im Rahmen von Fördernews, universitätsinterne Instrumente der finanziellen Forschungsförderung, Antrags- und Karriereberatung oder hinsichtlich von Fragen zum Forschungsdatenmanagement. Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Rubriken auf dieser Seite.

Bei generellen Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Referats Forschungs- und Nachwuchsförderung zur Verfügung.

Universitätsinterne Forschungsförderung | Merkblätter und Formulare

Antragsberatung | Merkblätter und Informationen

Fördernews | Informationen und Anmeldung

Die Fördernews informieren monatlich über nationale und europäische Ausschreibungen sowie über die Angebote der universitätsinternen Forschungs- und Graduiertenförderung.

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aktuelle Ausgabe der Fördernews

Forschungsdatenmanagement | Kontakt

Hier finden Sie Informationen zum Themenbereich "Forschungsdatenmanagement".

Gremien und Organe | Ordnungen, Formulare und Handreichungen

Transparenz in der Wissenschaft | Leitlinien und Verzeichnis

Gastwissenschaftler:in an der Universität Erfurt

Es gibt an der Universität Erfurt zwei Möglichkeiten, im Rahmen eines Gastaufenthalts befristet den Status einer*eines Angehörigen zu erhalten. Die Zuerkennung ermöglicht u.a. die Inanspruchnahme von Diensten an der Universität (z.B. der Universitätsbibliothek oder des Rechenzentrums).

Beauftragung als Gastwissenschaftler*in der Universität Erfurt

Auf Vorschlag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit (Fakultät) kann der Präsident Hochschullehrer*innen anderer Hochschulen oder vergleichbar qualifizierte Wissenschaftler*innen zeitlich befristet mit der Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre und Forschung als Gastwissenschaftler*innen beauftragen. Diese Gastwissenschaftler*innen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art zum Land und erhalten eine Vergütung. Sie werden dadurch zeitlich befristet zu Angehörigen der Universität Erfurt. Näheres regelt die jeweilige Beauftragung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweilige Fakultät. Zuständig für die Umsetzung ist das Dezernat 2: Personal.

Kontakt und Beratung

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die zuständigen Sachbearbeiter:innenoder an personal@uni-erfurt.de.

Zuerkennung des Status einer:eines Forschenden als Angehörige:r der Universität Erfurt (ohne Beauftragung durch die Universität)

Forschende (z.B. Hochschullehrer*innen bzw. Mitarbeiter*in an einer anderen Hochschule oder Postdoc-Stipendiat:innen), die nicht von der Universität als Gastwissenschaftler*in beauftragt werden und somit in keinem Vertragsverhältnis mit der Universität Erfurt stehen, aber für einen Gastaufenthalt an die Universität kommen wollen, können ebenfalls zeitlich befristet den Angehörigenstatus an der Universität Erfurt zuerkannt bekommen.

Der Antrag auf Zuerkennung ist Formular-gebunden und muss in Abstimmung mit einer zuständigen wissenschaftlichen Ansprechperson (Host) sowie mit der jeweiligen Fakultätsleitung beim Präsidialbüro eingereicht werden. Anträge auf Zuerkennung können bei Aufenthalten von mindestens vier Wochen gestellt werden. Ausnahmen, z.B. aufgrund aufenthaltsrechtlicher Notwendigkeit, sind möglich. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte vorab Frau Frank (praesidialbuero@uni-erfurt.de). Die Zuerkennung erfolgt sodann per Schreiben des Präsidenten. Eine Vergütung kann in diesen Fällen nicht gezahlt werden.

Bitte setzen Sie sich hierzu zunächst mit der entsprechenden Fakultät in Verbindung.

Hier finden Sie sodann das Antragsformular. Bitte senden Sie dieses per E-Mail an praesidialbuero@uni-erfurt.de.

Möchten Sie eine Verlängerung des Status als Angehörige*r beantragen, so nutzen Sie bitte den Verlängerungsantrag.

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