Vergabekommission ThürGFVO

Die Vergabekommission gemäß § 10 der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung (GFV TH) wird vom Senat gewählt. Sie hat die Aufgabe, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums festzustellen. Je nach Stipendienformat entscheidet die Vergabekommission über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums oder sie gibt eine Empfehlung an das Präsidium ab.
Ebenso werden Stipendienverlängerungen von der Vergabekommission beurteilt.
Darüber hinaus nimmt sie konzeptionelle Aufgaben im Stipendienwesen wahr und gibt diesbezügliche Vorschläge an das Präsidium und den Senat weiter.
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.