Während Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich von der Gasteinrichtung auf einem Formular bestätigen, dass das Besuchsprogramm wie geplant absolviert wurde. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es vor Ort durch die gastgebende Universität unterschreiben.
Die Formulare sind im Internationalen Büro erhältlich.
Nach Beendigung des Aufenthaltes werden Sie von der EU-Kommission per E-Mail aufgefordert, einen kurzen Online-Bericht auszufüllen (multiple choice). Wenn der Online-Bericht bei der EU eingegangen ist, dürfen wir Ihnen die restlichen 20% der Förderung überweisen. Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Internationale Büro:
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Für "Grünes Reisen" beispielsweise mit Bahn oder Bus gibt es eine leicht erhöhte Fahrtkostenpauschale.
Unter 10 Kilometer entfallen die Fahrtkosten
10 bis 99 Kilometer: 28 EUR (bei grünem Reisen 56 EUR)
100 bis 499 Kilometer: 211 EUR (bei grünem Reisen 285 EUR)
500 bis 1.999 Kilometer: 309 EUR (bei grünem Reisen 417 EUR)
2.000 bis 2.999 Kilometer: 395 EUR (bei grünem Reisen 535 EUR)
3.000 bis 3.999 Kilometer: 580 EUR (bei grünem Reisen 785 EUR)
4.000 bis 7.999 Kilometer: 1.188 EUR
8.000 und mehr Kilometer: 1.735 EUR