Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung

Der Ausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung wird vom Senat eingerichtet und eingesetzt. Er berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Darüber hinaus bereitet er Beschlussfassungen in diesen Bereichen vor, z.B. hinsichtlich der Vergabe von Mitteln der universitätsinternen Forschungs- und Graduiertenförderung.
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.
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