Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung
Der Ausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung wird vom Senat eingerichtet und eingesetzt. Er berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Darüber hinaus bereitet er Beschlussfassungen in diesen Bereichen vor, z.B. hinsichtlich der Vergabe von Mitteln der universitätsinternen Forschungs- und Graduiertenförderung.
Amtszeit und Mitglieder
AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (laufende Amtszeit 01.1.2023-30.9.2025), wobei die Amtszeit der/des gewählten Vertreterin/Vertreters aus der Gruppe der Promovierenden ein Jahr beträgt.
MITGLIEDER
Vizepräsident für Forschung und akademische Karriere (Vorsitz)
Prof. Dr. André Brodocz
Vier Professor*innen, eine/r aus jeder Fakultät sowie ggf. jeweils eine/n professorale/n Stellvertreter*in aus der entsprechenden Fakultät
Prof. Dr. Oliver Himmler, Stellvertreter: Prof. Dr. Oliver Kessler (Stawi)
Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski, Stellvertreter: Prof. Dr. Notker Baumann (KTF)
Prof. Dr. Frank Domahs, Stellvertreter: Prof. Dr. Dr. Csaba Földes (Phil)
Prof. Dr. Claudia Steinbrink, Stellvertreterin: Prof. Dr. Susanne Jurkowski (Ewi)
Ein/e professorale/r Vertreter*in des Max-Weber-Kollegs
Prof. Dr. Markus Vinzent, Stellvertreter: Prof. Dr. Jörg Rüpke
Ein/e Vertreter*in der Sprecher*innen der EPPP-Nachwuchskollegs
Prof. Dr. Iris Schröder, Stellvertreter*in: N.N.
Zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen
Dr. Jana Hasenäcker
Dr. Martin Christ
Ein Vertreter/ eine Vertreterin aus der Gruppe der Promovierenden
Anna-Lena Finkler, Stellvertreter: Johannes Tomberg
Die Leiterin des Referats Forschungs- und Nachwuchsförderung (beratend)
Margrit Elsner
Die Geschäftsführer*innen der vier Fakultäten und des MWK werden als ständige Gäste des Ausschusses eingeladen. Vertreter*innen der Forschungs- bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen (FZG, FB, ESE etc.) werden themenbezogen geladen.
Befangenheitsregeln
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.