Sobald die Gebühren und Beiträge für das Sommersemester feststehen, werden diese hier veröffentlicht.
Im Studierendenportal über den Quicklink "Mein Studienservice" (Registerkarte "Zahlungen") steht Ihnen vor Beginn der Rückmeldefrist eine Rechnung mit der Höhe der Gebühren und Beiträge, die bei der Rückmeldung zu entrichten sind, zur Verfügung. Zusätzlich erhält jeder Studierende vor Beginn der Rückmeldefrist eine Info-E-Mail an das E-Mail-Konto (@uni-erfurt.de).
(Näheres unter Rückmeldung)
Die Gebühren und Beiträge sind mit der Immatrikulation/Einschreibung zu entrichten.
Die Gebühren und Beiträge (Semesterbeitrag) von insgesamt 297,40 € setzen sich wie folgt zusammen:
Beitrag für das Studierendenwerk | 85,00 € |
Beitrag für den Studierendenrat der Universität Erfurt | 13,00 € |
Deutschlandsemesterticket | 176,40 € |
Kulturticket | 3,00 € |
Gebühr für den Studierendenausweis (sofern noch keine thoska vorhanden) | 20,00 € |
Gesamt | 297,40 € |
Die Höhe des Semesterbeitrags zzgl. der Weiterbildungsstudiengebührfür ein weiterbildendes Studium eines Bachelor-Nebenfachs mit Zertifikatsabschluss richtet sich nach dem gewählten Bachelor-Nebenfach.
Über die Höhe des Semesterbeitrages und der ggf. zu zahlenenden Weiterbildungsstudiengebühr für das Bachelor-Nebenfach-Fernstudium Mathematik informieren wir Sie hier.
Die Gebühren und Beiträge (Semesterbeitrag) von insgesamt 84,00 € setzen sich wie folgt zusammen:
Beitrag für das Studierendenwerk | 51,00 |
Beitrag für den Studierendenrat der Universität Erfurt | 13,00 € |
Gebühr für den Studierendenausweis (sofern noch keine thoska vorhanden) | 20,00 € |
Gesamt | 84,00 € |
Die Gebühren und Beiträge (Semesterbeitrag) von insgesamt 297,40 € setzen sich wie folgt zusammen:
Beitrag für das Studierendenwerk | 85,00 € |
Beitrag für den Studierendenrat der Universität Erfurt | 13,00 € |
Deutschlandsemesterticket | 176,40 € |
Kulturticket | 3,00 € |
Gebühr für den Studierendenausweis (sofern noch keine thoska vorhanden) | 20,00 € |
Gesamt | 297,40 € |
Die Gebühren und Beiträge (Semesterbeitrag) von insgesamt 121,00 € setzen sich wie folgt zusammen:
Beitrag für das Studierendenwerk | 85,00 € |
Beitrag für den Studierendenrat der Universität Erfurt | 13,00 € |
Kulturticket | 3,00 € |
Gebühr für den Studierendenausweis (sofern noch keine thoska vorhanden) | 20,00 € |
Gesamt | 121,00 € |
Im Studierendenportal über den Quicklink "Mein Studienservice" (Registerkarte "Zahlungen") steht Ihnen vor Beginn der Rückmeldefrist eine Rechnung mit der Höhe der Gebühren und Beiträge, die bei der Rückmeldung zu entrichten sind, zur Verfügung. Zusätzlich erhält jeder Studierende vor Beginn der Rückmeldefrist eine Info-E-Mail an das E-Mail-Konto (@uni-erfurt.de).
(Näheres unter Rückmeldung)
Mit Einführung des Deutschlandsemestertickets gilt die thoska ab dem Wintersemester 2024/25 (01.10.2024) nicht mehr als Fahrausweis. Aus diesem Grund wird für das Wintersemester der Aufdruck "Semesterticket + VMT" bei der Validierung nicht mehr aufgebracht. Informationen zum Bestell- sowie Abrufprozess des Deutschlandsemestertickets erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Thüringen https://www.stw-thueringen.de/finanzen/deutschlandticket/deutschlandsemesterticket.html .
Empfänger: Universität Erfurt
IBAN: DE22 8205 0000 3001 1112 71
BIC: HELADEFF820
Bank: Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck:
für Studierende: Matrikelnummer, Name, Vorname
für Bewerber: Bewerbernummer, Name, Vorname
Nur ein korrekt ausgefüllter Überweisungsträger ermöglicht die fehlerfreie Zuordnung des Semesterbeitrags! Der Verwendungszweck ist hierzu wie gefordert anzugeben - auch wenn ggf. andere Personen (z.B. Eltern) die Einzahlung tätigen.
Diese Bankverbindung ist nicht für die Überweisung der Promotionsgebühr zu verwenden! Die dafür notwendige Bankverbindung kann bei dem jeweils zuständigen Dekanat erfragt werden.
Die Thüringer Hochschulen haben Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) in der jeweils geltenden Fassung zu erheben.
Studierende, die die Regelstudienzeit ihres aktuell gewählten grundständigen oder konsekutiven Studiengangs um mehr als vier Semester überschritten haben, müssen zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen.
Zur Ermittlung der Gebührenpflicht werden alle, an einer Hochschule im Bereich des Hochschulrahmengesetzes (HRG), absolvierten Semester (Hochschulsemester) mitgezählt! Hochschulen im Bereich des Hochschulrahmengesetzes sind alle staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Zu beachten ist, dass die Anzahl der Hochschulsemester nicht gleichzusetzen ist mit der Anzahl der Fachsemester in einem Studiengang. Zur Ermittlung der Gebührenpflicht sind nur die Hochschulsemester maßgebend.
An der Universität Erfurt beträgt die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang 6 Semester. Zuzüglich der 4 Toleranzsemester tritt die Gebührenpflicht demnach ab dem 11. anzurechnenden Hochschulsemester ein.
Im konsekutiven Masterstudiengang der Universität Erfurt tritt die Gebührenpflicht i.d.R. ab dem 15. anzurechnenden Hochschulsemester ein.
Sollte im Rahmen der Bewerbung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung die Gebührenpflicht festgestellt werden, so erlässt die Universität einen Gebührenbescheid. Auf dessen Grundlage ist dann die so genannte Langzeitstudiengebühr als zusätzliche Voraussetzung für die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung zu entrichten. Bestimmte Tatbestände oder Sachverhalte können dazu führen, dass die Gebühr noch nicht zu zahlen ist oder erlassen werden kann.
(Näheres unter Langzeitstudiengebühren)
Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Gebührenpflicht nach § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung) unterliegen, haben zusätzlich zum Semesterbeitrag Gebühren für ein Seniorenstudium in Höhe von 250,00 Euro pro Semester zu entrichten. Diese wird auf Antrag erlassen, wenn nachweislich Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bezogen wird.
Die Gebühr für Gasthörer*innen beträgt pauschal 50,00 Euro (Flatrate). Diese wird Geflüchteten mit gültiger Aufenthaltsgestattung bzw. Aufenthaltstitel auf Antrag erlassen.
(Näheres unter Gasthörerschaft)