Diversity as a fact, inclusion as an act.
Diversität ist uns wichtig – sie ist fester Bestandteil des Profils unserer Universität und damit auch jeden Tag vor Ort auf dem Campus. Wir betrachten Diversität dabei als Chance. Von einem offenen und konstruktiven Umgang mit Vielfalt, Individualität und Pluralität können wir gemeinsam profitieren. Inklusion stellt eine Gemeinschaftsaufgabe für uns als Universität dar. Dazu können wir alle einen Beitrag leisten. Unterstützung gibt’s aber auch – vom Diversitätsbeauftragten.
Weitere Veranstaltungen der Hochschule finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Die/der Beauftragte für Diversität kümmert sich um die Belange aller Mitglieder, Angehörigen, Promovierenden und Studienbewerber:innen der Hochschule, insbesondere die Belange von Studierenden mit einer Behinderung, einer psychischen oder einer chronischen Erkrankung. Sie/er wirkt in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der/dem Inklusionsbeauftragten bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule mit, berät sie und setzt sich für die Beseitigung bestehender Nachteile und Barrieren ein. Sie/er hat Teilnahme-, Antrags- und Rederecht in sämtlichen Gremien der hochschulischen Selbstverwaltung und arbeitet in enger Anbindung an den Diversitätsbeirat der Universität Erfurt.
Der Diversitätsbeauftragte der Universität Erfurt ist Christian Tischmeyer. Der Senat hat ihn im Juni 2024 auf Vorschlag des Präsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
Die Universität Erfurt versteht sich als weltoffen. Menschen, wie sie sind, mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und Bildungsbiografien, in verschiedenen Lebenslagen, mit chronischer Erkrankung und Behinderung oder gesund, mit Familienaufgaben, mit diversen geschlechtlichen und sexuellen Identitäten, verschiedenen Hautfarben, unterschiedlichen Migrationsgeschichten,
verschiedenen Nationalitäten und ethnischen Zugehörigkeiten, Religionen, Weltanschauungen und einer Vielzahl weiterer Differenzierungsmerkmale – sie alle sollen sich an der Universität Erfurt willkommen fühlen und diese als Ort begreifen, den sie mitgestalten und weiterentwickeln können.“ (Auszug aus der Diversitätsstrategie der Universität Erfurt) Diversitätsstrategie)
Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität sind bestrebt, durch Forschung, Lehre und Studium dem friedlichen Zusammenleben der Menschen zu dienen. Sie setzen sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit den möglichen Folgen einer Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander.“ (§ 6 Abs. 4 Satz 1–2 Grundordnung der Universität)
Die Universität Erfurt versteht sich als weltoffene Arbeitgeberin, die wertschätzend mit Vielfalt umgeht. Sie engagiert sich für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit und begrüßt Bewerbungen, die dazu beitragen. Die Universität Erfurt hat das Audit ‚Vielfalt gestalten‘ erfolgreich durchlaufen, ist als ‚familiengerechte hochschule‘ auditiert und hat im Professorinnen-Programm das Prädikat ‚Gleichstellung ausgezeichnet‘ erhalten.“
Die Hochschulen geben sich selbstbestimmt eine Zivilklausel, die sich an moralisch-ethischen Standards ausrichtet. Hierfür setzen sie sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mit den möglichen Folgen einer Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse, insbesondere einer das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährdenden Verwendung, auseinander; die Ergebnisse sind zu veröffentlichen.“ (§ 5 Abs. 3 Thüringer Hochschulgesetz) (§ 5 Abs. 3 Thüringer Hochschulgesetz)
„Der Universität Erfurt sind die Persönlichkeit jeder und jedes Einzelnen, der Respekt für jede Person und die Berücksichtigung ihrer Würde von zentraler Bedeutung. Deshalb darf innerhalb des Hochschullebens an der Universität Erfurt keine Person aufgrund ihres Geschlechtes, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft, ihres Alters, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihrer Religion, Weltanschauung oder politischen Gesinnung benachteiligt werden. Es werden Verhaltensweisen wertgeschätzt, die andere in ihrer Persönlichkeit achten. Zu unterlassen sind Verhaltensweisen, die andere verletzen.“ (Auszug aus der Richtlinie der Universität Erfurt zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt)
„Die Hochschulen lassen sich in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit in Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen leiten und beachten die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung insbesondere unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Sie dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat.“ (§ 5 Abs. 1 S. 1–2 Thüringer Hochschulgesetz)
Diese Statements gibt es auch als Plakatversion in deutscher und englischer Sprache.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Google Datenschutzerklärung.
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Sie haben ein Anliegen, das Sie gern persönlich besprechen möchten? Melden Sie sich gern, die Tür ist offen.
" [...] sie alle [Menschen wie sie sind] sollen sich an der Universität Erfurt willkommen fühlen und diese als Ort begreifen, den sie mitgestalten und weiterentwickeln können."
(Auszug aus der Diversitätsstrategie)