Senat

Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten

Aufgaben

Gemäß § 35 Senat Absatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes hat der Senat unter anderem folgende Aufgaben:

  1. Erlass und Änderung der Grundordnung unter Berücksichtigung und Würdigung der Stellungnahme des Hochschulrats nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz oder die Grundordnung der Hochschule keine andere Zuständigkeit bestimmt,
  2. Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers nach § 36 Abs. 1, § 30 Abs. 4 und 9 sowie des § 32 Abs. 2 und 7,
  3. Wahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder nach § 34 Abs. 4 und 5,
  4. Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung und Abbestellung von Vizepräsidenten nach § 31,
  5. Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  6. Erteilung des Einvernehmens vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 der Hochschule mit dem Ministerium,
  7. Erteilung des Einvernehmens zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 und § 4, wobei Beschlüsse zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedürfen,
  8. Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  9. Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor" nach § 88 Abs. 4 und der Würde eines "außerplanmäßigen Professors" nach § 62 Abs. 6,
  10. Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, des Diversitätsbeauftragten sowie der anderen Beauftragten der Hochschule,
  11. Erteilung des Einvernehmens zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung nach § 14 Abs. 5 Satz 2,
  12. Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsplans,
  13. Stellungnahme zum Jahresabschluss,
  14. Stellungnahme zu Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen im Sinne des § 12 ThürHGEG,
  15. Stellungnahme zum Jahresbericht des Präsidiums nach § 29 Abs. 3 und
  16. Verleihung akademischer Ehrungen.

Zusammensetzung und Amtszeiten

Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):

  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.

Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.

Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).

Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.

Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.

Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen 9. Senats beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2025. 

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle

Die für die Hochschulöffentlichkeit bestimmten Sitzungsunterlagen, wie die Tagesordnungen, die Sitzungsunterlagen und die verabschiedeten Protokolle, finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige (nach erfolgtem Login). 

 

Sitzungstermine

Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.

Vorsitz

Name
Funktion
E-Mail
Telefon

Stimmberechtigte Mitglieder des Ständigen Senats

Vertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrer:innen

Name
Funktion
E-Mail
Telefon

Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen

Name
Funktion
E-Mail
Telefon

Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen Technik und Verwaltung

Name
Funktion
E-Mail
Telefon

Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden (ab dem 01.10.2024)

Name
Funktion
E-Mail
Telefon
  • Bixente Bräutigam
    Vertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
  • Theresa Madlin Gutknecht
    Vertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
  • Adrian Hartig
    Vertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)

Stimmberechtigte Mitglieder des Erweiterten Senats

Name
Funktion
E-Mail
Telefon

Kontakt

Mitarbeiterin, u. a. Geschäftsstelle Senat
(Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)
Gebäude C02 / Raum C02.01.59