Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):
Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.
Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).
Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.
Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.
Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen 9. Senats beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2025.
Die für die Hochschulöffentlichkeit bestimmten Sitzungsunterlagen, wie die Tagesordnungen, die Sitzungsunterlagen und die verabschiedeten Protokolle, finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige.
Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.
Der Ausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung berät in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden Angelegenheiten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Weitere Informationen zu den Aufgaben, der Zusammensetzung und der Amtszeit
Der Bibliotheksausschuss berät in Grundsatzfragen der Universitätsbibliothek (wie Bibliotheksentwicklung, Medienstruktur, Fächerstruktur) sowie in grundlegenden Fragen des Benutzungsbetriebs.
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Der Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten berät die jährliche Verteilung der Haushaltsmittel (für den laufenden Betrieb der Hochschuleinrichtungen, der Investitionen und der Großgerätebeschaffungen). Der Haushaltsausschuss unterstützt die Vorbereitung der Stellungnahmen des Senats zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie die Vorbereitung der Stellungnahmen zur Gebührenordnung.
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Der Senatsausschuss für Informationstechnologie und Digitale Prozesse gibt Empfehlungen zu allen IT-Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Universität, dazu gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Digitalisierung in Forschung und Lehre (insbesondere im Hinblick auf die technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen) und die Begleitung sowie Beratung bei der Einführung und dem Betrieb von Informationssystemen.
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Der Senatsausschuss für Internationales berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden internationalen Angelegenheiten. Zudem berät er Maßnahmen im Hinblick auf die Internationalisierungsstrategie der Universität Erfurt. Er prüft diesbezügliche Kooperationsverträge, die im Namen der Universität Erfurt abgeschlossen werden. Der Senatsausschuss koordiniert und verantwortet in Abstimmung mit dem Internationalen Büro die Auswahlverfahren zur Vergabe von Austauschplätzen und -stipendien auf gesamtuniversitärer Ebene.
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