Senat
Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten
Aufgaben
Gemäß § 35 Senat Absatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes hat der Senat unter anderem folgende Aufgaben:
- Erlass und Änderung der Grundordnung unter Berücksichtigung und Würdigung der Stellungnahme des Hochschulrats nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz oder die Grundordnung der Hochschule keine andere Zuständigkeit bestimmt,
- Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers nach § 36 Abs. 1, § 30 Abs. 4 und 9 sowie des § 32 Abs. 2 und 7,
- Wahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder nach § 34 Abs. 4 und 5,
- Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung und Abbestellung von Vizepräsidenten nach § 31,
- Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
- Erteilung des Einvernehmens vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 der Hochschule mit dem Ministerium,
- Erteilung des Einvernehmens zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 und § 4, wobei Beschlüsse zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedürfen,
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
- Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor" nach § 88 Abs. 4 und der Würde eines "außerplanmäßigen Professors" nach § 62 Abs. 6,
- Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, des Diversitätsbeauftragten sowie der anderen Beauftragten der Hochschule,
- Erteilung des Einvernehmens zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung nach § 14 Abs. 5 Satz 2,
- Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsplans,
- Stellungnahme zum Jahresabschluss,
- Stellungnahme zu Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen im Sinne des § 12 ThürHGEG,
- Stellungnahme zum Jahresbericht des Präsidiums nach § 29 Abs. 3 und
- Verleihung akademischer Ehrungen.
Zusammensetzung und Amtszeiten
Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
- drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.
Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.
Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).
Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.
Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.
Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Die Amtszeit der Mitglieder des aktuellen 9. Senats beginnt am 01.10.2022 und endet am 30.09.2025.
Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle
Die für die Hochschulöffentlichkeit bestimmten Sitzungsunterlagen, wie die Tagesordnungen, die Sitzungsunterlagen und die verabschiedeten Protokolle, finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige (nach erfolgtem Login).
Sitzungstermine
Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.
Vorsitz
Stimmberechtigte Mitglieder des Ständigen Senats
Vertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrer:innen
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Inhaber der Professur für Bildungsforschung und Methodenlehre (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
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Inhaber der Professur für Wissenschaftsgeschichte (Historisches Seminar)
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Inhaber der Professur für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Seminar für Literaturwissenschaft)
Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen
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Eric Hartmann, M.A.Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Praktische Philosophie (Seminar für Philosophie)
-
Geschäftsführerin (Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien)
-
Studienfachberater Bachelor Literaturwissenschaft (Philosophische Fakultät)
Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen Technik und Verwaltung
-
Mitarbeiterin Online-Redaktion (Hochschulkommunikation)
-
Andreas Höfelmayr
-
Dr. Raphael KrugFakultätsgeschäftsführer (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden (ab dem 01.10.2024)
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Bixente BräutigamVertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
-
Theresa Madlin GutknechtVertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
-
Adrian HartigVertreter*in aus der Gruppe der Studierenden (Senat)
Stimmberechtigte Mitglieder des Erweiterten Senats
-
Inhaber der Gerhard Haniel Professor für Public Policy and International Development (Willy Brandt School of Public Policy)
-
Inhaberin der Professur für Grundschulpädagogik (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
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Inhaber der Professur für Organisation und Management (Staatswissenschaftliche Fakultät)
-
Leiter des Fachgebiets für Berufspädagogik und Weiterbildung (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
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Inhaberin der Professur für Kirchenrecht (Katholisch-Theologische Fakultät)
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Inhaber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungsprofessur für Zivil- und Unternehmensrecht (Staatswissenschaftliche Fakultät)
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Inhaberin der Professur für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkten Strategisches und Internationales Management (Staatswissenschaftliche Fakultät)