Senatsausschuss für Internationales

AUFGABEN

Der Ausschuss berät den Senat in grundsätzlichen und über eine Fakultät hinausgehenden internationalen Angelegenheiten. Zudem berät er Maßnahmen im Hinblick auf die Internationalisierungsstrategie der Universität Erfurt. Er prüft diesbezügliche Kooperationsverträge, die im Namen der Universität Erfurt abgeschlossen werden. Der Senatsausschuss koordiniert und verantwortet in Abstimmung mit dem Internationalen Büro die Auswahlverfahren zur Vergabe von Austauschplätzen und -stipendien auf gesamtuniversitärer Ebene. Der Senatsausschuss für Internationales kann für spezifische Angelegenheiten inner- oder außer-universitäre Expert*innen mit beratender Stimme zu seinen Sitzungen einladen.

Ende der Amtszeit:  30.09.2025 (wobei die Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden und Promovierenden jährlich neu benannt und vom Senat bestätigt werden)

Zusammensetzung

Vorsitz

Name
Funktion
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vier Professor:innen, eine:r aus jeder Fakultät

  • Prof. Dr. Sören Kraußhar (Ewi)
  • Prof. Dr. Myriam Wijlens (KTF)
  • Prof. Dr. Holt Meyer (Phil)
  • Prof. Dr. Oliver Kessler (Stawi)

ein:e Vertreter:in des Max-Weber-Kollegs
Dr. Amelie Stuart

ein:e Vertreter:in der Brandt School
Florian Heintze

zwei Vertreter:innen der akademischen Mitarbeiter:innen

  • Dr. Gbadebo Collins Adeyanju
  • Dr. Anne Grüne

zwei Vertreter:innen der Studierenden

  • Anastasia Helmschrot
  • Edward Vaughan

zwei Vertreter:innen der Promovierenden

  • Joao Gabriel Vasconcellos Godoy
  • René Porschen

ein:e Vertreter:in der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
Sabine Altwein, Stellvertretung: Claudia Behnke-Hermann

ein:e Vertreter:in des Internationalen Büros (beratend)
Manuela Linde

der Diversitätsbeauftragte der Uni Erfurt (beratend)
Christian Tischmeyer

ein:e Vertreter:in aus dem Sprachenzentrum (beratend)
Dr. Susanne Hoppe

ein:e Vertreter:in des Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung (beratend)
Lucas Rischkau

Die Geschäftsführer:innen der Fakultäten und des MWK werden als ständige Gäste des Ausschusses eingeladen und können sich durch eine:n vom Fakultäts- bzw. Kollegrat Benannte:n als Gast im Ausschuss vertreten lassen. Vertreter:innen der Forschungs- bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen (FZG, FB, ESE etc.) sollen themenbezogen geladen werden.

Kontakt

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