Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Erfurt gemäß § 6 Abs. 3 ThürHG führt die Bezeichnung „Beauftragte für Gleichstellungs- und Familienfragen“ und unterstützt das Präsidium auch in Bezug auf das Ziel „Familiengerechte Hochschule“ (§9 Abs. 1 Grundordnung der Universität Erfurt).
Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wirkt auf die Herstellung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Geschlechter in der Hochschule hin (§6 Abs. 5 ThürHG).
Sie wird unterstützt von der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten und den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie vom Gleichstellungsbeirat
Die Universität Erfurt ist Mitglied der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) und der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof). Außerdem arbeitet die Universität Erfurt im Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung (TKG) mit.
Am 07.02.2024 beschloss der Senat der Universität Erfurt gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 GleichstG TH 2013 i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 10 ThürHG den angepassten Gleichstellungsplan:
Gleichstellungsplan 2021 bis 2026 | Anpassung 2024
Am 12.05.2021 beschloss der Senat der Universität Erfurt gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 GleichstG TH 2013 i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 35 Abs. 1 Nr. 10 ThürHG den aktuellen Gleichstellungsplan:
Gleichstellungsplan 2021 bis 2026
Entwicklung Frauenanteile 2003 bis 2022
Gleichstellungsplan 2017 bis 2020
Gleichstellungsplan 2015 bis 2020
Das Gleichstellungszukunftskonzept der Universität Erfurt (2019-2024) wurde im Februar 2019 einhellig vom Senat der Universität Erfurt befürwortet und im Mai 2019 vom Präsidium beschlossen. Im Rahmen des Professorinnenprogramms III wurde es mit dem Prädikat „Gleichstellung: ausgezeichnet!“ bewertet. Damit wird die Voraussetzung für die eine Förderung von bis zu 4 Professuren, auf die Frauen* berufen werden können, erfüllt.
Die beiden zentralen Gleichstellungsbeauftragten, die auf Vorschlag des Gleichstellungsbeirats vom Senat gewählt werden, werden von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten an den Fakultäten bzw. am Kolleg unterstützt.