Für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Erfurt benötigen Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung. Für die grundständigen Studiengänge (Bachelor und Magister Katholische Theologie) ist gemäß § 67 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ein Zugang mit einer der folgenden Ausbildungswege möglich:
Studieren mit Abitur / fachgebundener Hochschulreife
Studieren ohne Abitur - Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Zu einem Master-Studiengang erhält Zugang, wer als allgemeine Zugangsvoraussetzung ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Prüfungsordnung für den jeweiligen Master-Studiengang regelt die programmbezogenen Zugangsvoraussetzungen, über deren Vorliegen der Prüfungsausschuss entscheidet. Der Bescheid des Prüfungsausschusses ist Voraussetzung für die Immatrikulation.
Wer sich an an einer Hochschule bewirbt, muss sich mit einem ganz besonderen "Amtsdeutsch" vertraut machen. Viele Begriffe klingen ähnlich und bezeichnen doch verschiedene Dinge. Zum Beispiel werden einige unserer Studienfächer mit einer Zulassungsbeschränkung oder besonderen Zugangsvoraussetzungen ausgewiesen.
Besondere Zugangsvoraussetzungen haben zumeist Fächer, für die Sie Ihre Eignung nachweisen müssen. Geprüft wird die Eignung mit Hilfe von einer Eignungsprüfung oder einem Eignungsfeststellungsverfahren. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme ist Bestandteil Ihrer Bewerbung an der Universität Erfurt. Bewerbungsschluss für die nachfolgenden Fächer ist der 15. September des Jahres, in dem Sie das Studium aufnehmen wollen.
Bei uns gelten für die Studiengängen Kunst, Musik, Sport- und Bewegungspädagogik sowie Kommunikationswissenschaft besondere Zugangsvoraussetzungen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Bitte nutzen Sie auch die Seiten der Studiengänge, um sich über die fristgerechte Anmeldung und die Termine zu informieren.