Eignungsfeststellungsverfahren im Haupt- und Nebenfach

Seminar KW

Bewerbung für den Bachelor-Studiengang Kommunikationswissenschaft zum Wintersemester 2025/26

Der Bachelor-Studiengang Kommunikationswissenschaft an der Universität Erfurt hat keine Zulassungsbeschränkung (keinen Numerus clausus), jedoch besondere Zugangsvoraussetzungen. Das bedeutet:

  • Es gibt keine feste Anzahl an Studienplätzen.
  • Es gibt keine Nachrücker*innenplätze.
  • Es gibt keine Sonderregelungen für Alt-Abiturient*innen.

Stattdessen wird in einem Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) darüber entschieden, ob die Studierenden die fachliche Eignung für das Studium mitbringen. Grundlage dafür ist die Satzung zum EFV vom 27. April 2021.

Zu den Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge an der Universität Erfurt, über den Zugang mit der fachgebundenen Hochschulreife und über das Studieren auch ohne Abitur können Interessierte sich auf unserer Website zu den Allgemeinen Zugangsvoraussetzungen informieren.


Bewerbung und Fristen

Studieninteressierte können sich für den Studiengang ausschließlich zum Wintersemester einschreiben.

  • Bewerbungsstart: 1. Mai
  • Bewerbungsschluss: 15. Juli (Ausschlussfrist!)
  • Anmeldung: Online über das Bewerbungsportal der Universität Erfurt


Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens

Je nachdem, ob Studieninteressierte das Fach als Haupt- oder Nebenfach studieren möchten, gibt es unterschiedliche Anforderungen und einzureichende Unterlagen:

  • Hauptfach „Kommunikationswissenschaft“ – Umfang: 120 Leistungspunkte (ECTS)
  • Nebenfach „Kommunikationswissenschaft“ – Umfang: 60 Leistungspunkte (ECTS)

Alle wichtigen Details zu den Zugangsvoraussetzungen sind auf der Website zu den Studienvoraussetzungen zu finden.

Tipps zum EFV

Friederike, Studierende der Kommunikationswissenschaft, erklärt, wie das Eignungsfeststellungsverfahren abläuft.

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