Die Prüfung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
1. Gesang/Sprechen (Dauer: ca. 10-15 Minuten)
Auswendiger Vortrag:
- eines unbegleiteten Kinder- oder Volksliedes
- eines weiteren begleiteten Vortragsliedes (Arie, Kunstlied, Song)
- eines Gedichtes oder Prosatextes
- Die Begleitung kann auf Wunsch von Korrepetitor:innen des Fachgebiets Musik übernommen werden. In dem Fall sind die Noten der Anmeldung beizufügen.
2. Instrumentalspiel (Dauer: ca. 10-15 Minuten)
Vortrag von mindestens zwei Stücken aus unterschiedlichen Stilepochen und/oder Genres. Das Instrument, auf dem diese Teilprüfung absolviert wird, ist frei wählbar.
- Die Begleitung kann auf Wunsch von Korrepetitor:innen des Fachgebiets Musik übernommen werden. In dem Fall sind die Noten der Anmeldung beizufügen.
3. Schulpraktisches Spiel (Dauer: ca. 10-15 Minuten)
- Vortrag eines Liedes (Volkslied, Gospel, Song o. ä.) mit eigener Begleitung
- Spielen einfacher Kadenzen (I-IV-V-I) bis zu drei Vorzeichen nach Vorgabe der Prüfungskommission
- Harmonisieren einfacher Volksliedmelodien vom Blatt.
Diese Teilprüfung kann auf der Gitarre und/oder auf dem Klavier absolviert werden.
4. Gruppenmusizieren (Dauer: ca. 10-15 Minuten)
Anleitung einer Gruppe (Größe variabel) zu einer der folgenden selbst gewählten Formen künstlerisch-kommunikativer Arbeit:
- Erarbeitung eines mindestens zweistimmigen Vokalstückes, wahlweise mit oder ohne Instrumentalbegleitung oder
- Erarbeitung eines Sprechstückes oder eines mehrstimmigen rhythmischen Patterns oder
- Erarbeitung einer kurzen Tanzszene oder Bewegungsstudie
Die Stücke sind selbst auszuwählen und gegebenenfalls Noten mitzubringen. Es wird nicht erwartet, dass die Erarbeitung zu einem künstlerisch abgeschlossenen Ergebnis führt.
5. Musiktheorie/Gehörbildung (Dauer: ca. 45 Minuten)
Die Teilprüfung „Musiktheorie / Gehörbildung“ wird in Form einer schriftlichen Arbeit mit den folgenden Anforderungen durchgeführt:
Musiktheorie
- Kenntnis der Notationen in Violin- und Bassschlüssel
- Schreiben und Benennen von Tonleitern: Dur und Moll (rein, harmonisch, melodisch)
- Intervallkenntnisse
- Schreiben und Benennen von Dur- und Molldreiklängen
- Notieren einfacher Kadenzen (vierstimmig) in Dur rein und Moll harmonisch
Gehörbildung
- hörendes Erkennen von Intervallen (aufsteigend und fallend)
- Notieren und Benennen von Tonleitern: Dur und Moll (rein, harmonisch, melodisch)
- hörendes Erkennen von Dur- und Molldreiklängen
- hörendes Erkennen von Taktarten
- Rhythmusdiktat (einschließlich Punktierungen, Synkopen)
- einstimmiges Melodiediktat in der Schwierigkeit eines Volksliedes
6. Musikalische Erfahrung (Dauer: ca. 10-15 Minuten)
Die Teilprüfung „Musikalische Erfahrung“ wird in Form eines Prüfungsgesprächs durchgeführt, das aus zwei Teilen besteht:
- Im ersten Teil geht es um musikalische Hörerfahrungen und musikbezogenes Wissen. Ausgangspunkt ist eines der vorbereiteten Prüfungsstücke der Bewerberin*des Bewerbers aus dem Bereich Gesang bzw. Instrumentalspiel. Ausgehend von diesem Stück wird ein Gespräch über musikgeschichtliche oder -kulturelle Kontexte, Genres, Gattungen, Stile etc. geführt.
- Im zweiten Teil geht es darum, die Bewerberin*den Bewerber besser kennenzulernen. Thema des Gesprächs sind u.a. eigene musikpraktische Erfahrungen sowie die Motivation der Bewerbung für das Studienfach Musik. Im Anschluss an das Prüfungsgespräch können auch Fragen zur Studienfachberatung erörtert werden.
Weitere Bestimmungen zu den Prüfungen sind in der entsprechenden Eignungsprüfungsordnung geregelt.