Der Beirat für Gleichstellungsfragen berät die Gleichstellungsbeauftragten bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern an der Universität Erfurt. Er macht dem Senat alle drei Jahre den Vorschlag für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin. Dem Beirat gehören lt. Grundordnung folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Außerdem im Beirat:
Eine Vertreter*in der Promovierendenvertretung ist berechtigt, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen teilzunehmen.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Gewählt wird innerhalb der jeweiligen Statusgruppe parallel zu den Wahlen zum Senat. Die Wiederwahl ist zulässig. (§§ 23, 24 ThürHG, § 18 GO UE sowie die Wahlordnung der UE)
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte werden vom Fakultätsrat bzw. dem Kollegrat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 10 Absatz 5 GO UE)