Laufzeit
01/2016
- 12/2019
Finanzierung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) :
344 000 Euro
Eine zukünftige Sozialstaatskonzeption muss Migrationsbewegungen auch im Hinblick auf ihre Rückwirkungen auf die Garantie sozialer Gerechtigkeit berücksichtigen, besonders weil diese seit 2014 eine neue Qualität erhalten haben. Jenseits nationalstaatlicher Nützlichkeitserwägungen geht Christliche Sozialethik als theologische Disziplin allerdings auch von einer anthropologisch erweiterten Sicht auf Migranten als menschliche Personen aus, die ein Recht auf Hilfe, Bewegungsfreiheit und ein Leben in Würde besitzen. Deshalb muss das ursprüngliche sozialethische Anliegen, sozial gerechte Institutionen innerhalb von Gesellschaften zu begründen, in einen universalen Kontext eingebettet werden. Aus dem Dilemma zwischen Forschungszielen nationaler sozialer Gerechtigkeit und globaler Gerechtigkeit lässt sich dann entkommen, wenn soziale und globale Gerechtigkeitsdimensionen nicht polarisiert, sondern differenziert zusammen gedacht werden.
Unter Einbeziehung der neueren philosophischen und christlich-sozialethischen Migrationsdebatte soll deshalb eine ethische Kriteriologie dafür erarbeitet werden, wann, in welchem Maß und in welcher Form die Aufnahme von Migranten nach eingehender Berücksichtigung der Belastbarkeit der nationalen sozialen Institutionen eines westlichen Wohlfahrtsstaates wie Deutschland universal verpflichtend, normativ gerecht und ethisch billig ist. Es ist eine ethisch widerspruchsfreie Synthese zu entwickeln, wie Humanität unter den bestehenden soziale Knappheitsbedingungen für beide Betroffenenparteien, Inländer mit Bürgerrechten und Migranten mit universalen Menschenrechten im Rahmen gegenwärtiger und zukünftiger, national-sozialer und globaler menschenrechtlicher Gerechtigkeitsverpflichtungen garantiert werden kann.