1. Ethische Fragen der Prostitution und deren gesetzlichen Lösung. (Rechtsvergleich des Nordischen Modell)
2. Doing University: Die Problematik identitätspolitischer Fragestellungen im Kontext von Allgemeinbegriffen und die Dekonstruktion von Namen im Poststrukturalismus. (Konstitution einer disziplinären Forschungsgruppe)
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Das Projekt geht von der Leitfrage aus, wie Soziale Sicherheit in Deutschland angesichts ökonomischer, gesellschaftlicher und globaler Wandlungsprozesse in einer ethisch verantworteten Form gestaltet werden kann. Ziel ist es, ein idealtypisches Modell der sozialen Sicherheit zu erarbeiten, das sich langfristig auf drei Gerechtigkeitsebenen bewährt:
(a) auf einer menschenrechtlichen, die das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums einschließt,
(b) einer Ebene sozialer Gerechtigkeit bezüglich Makro- und Mikroverteilungsaspekten und
(c) auf einer Ebene sozialer Entwicklung hinsichtlich des ethischen Anspruchs auf Befähigungs- und Beteiligungsgerechtigkeit aller betroffener Menschen.
Von der Reformbedürftigkeit des gegenwärtigen Sozialsystems ausgehend werden unterschiedliche Reformtypen auf ihr Gerechtigkeitspotential und ihre Erfüllung christlicher Sozialprinzipien hin untersucht sowie auf ihre Implementierbarkeit (ökonomische und soziale) hin überprüft. Es wird eine ethische Kriteriologie für ein Strukturkonzept sozialer Sicherung begründet werden, das zukünftig menschenrechtliche Standards für alle potentiell Betroffenen garantieren, einen sozialen Ausgleich zwischen ihnen gewähren und sie zur gesellschaftlichen Beteiligung befähigen soll. Das Strukturkonzept soll einen Beitrag zu größerer Humanität der Gesellschaft leisten, sowie Armutsresistenz, menschenwürdige Lebensbedingungen, aber auch Inklusionsfähigkeit des sozialen Systems langfristig sichern helfen.
Prof. Dr. Elke Mack
Andreas rauhut M.A./ M.Th.
Dipl.-theol. Bernhard Preusche B.A.
Adrian Papenhagen
Eine zukünftige Sozialstaatskonzeption muss im Hinblick auf die Garantie sozialer Gerechtigkeit Migrationsbewegungen berücksichtigen, besonders weil diese seit 2014 eine neue Qualität erhalten haben. Eine rein nationalstaatlich-nutzenorientierte Verbindung von Migration und sozialer Sicherheit ist sozialethisch allerdings höchst problematisch, da sie bedürftige und betroffene Menschen auf ihre Funktionalität für westliche Volkswirtschaften und Sozialsysteme hin verkürzt. Jenseits nationalstaatlicher Nützlichkeitserwägungen geht Christliche Sozialethik als theologische Disziplin von einer anthropologisch erweiterten Sicht auf Migranten als menschliche Personen aus, die ein Recht auf Hilfe, Bewegungsfreiheit und ein Leben in Würde besitzen. Deshalb muss das ursprüngliche sozialethische Anliegen, sozial gerechte Institutionen innerhalb von Gesellschaften zu begründen, in einen universalen Kontext eingebettet werden. Aus dem Dilemma zwischen Forschungszielen nationaler sozialer Gerechtigkeit und globaler Gerechtigkeit lässt sich dann entkommen, wenn soziale und globale Gerechtigkeitsdimensionen nicht polarisiert, sondern differenziert zusammengedacht werden. Unter Einbeziehung der neueren philosophischen und christlich-sozialethischen Migrationsdebatte soll deshalb eine ethische Kriteriologie dafür erarbeitet werden, wann, in welchem Maß und in welcher Form die Aufnahme von Migranten nach eingehender Berücksichtigung der Belastbarkeit der nationalen sozialen Institutionen eines westlichen Wohlfahrtsstaates wie Deutschland universal verpflichtend, normativ gerecht und ethisch billig ist. Es ist eine ethisch widerspruchsfreie Synthese zu entwickeln, wie Humanität unter den bestehenden soziale Knappheitsbedingungen für beide Betroffenenparteien, Inländer mit Bürgerrechten und Migranten mit universalen Menschenrechten im Rahmen gegenwärtiger und zukünftiger, national-sozialer und globaler menschenrechtlicher Gerechtigkeitsverpflichtungen garantiert werden kann.
LAUFENDE BETREUUNG
ABGESCHLOSSENE PROMOTIONEN
ABGESCHLOSSENE HABILITATIONEN