Handreichung zum Umgang mit generativer KI im Studium an der Universität Erfurt
Stand: 29. Januar 2025
Der Einsatz von KI im Studium bietet viele Chancen. Generative KI, ein Teilbereich des maschinellen Lernens, kann Inhalte wie Texte und Bilder erstellen. Das bringt potenziell weitreichende Verände-rungen für akademisches Arbeiten mit sich. Gut reflektiert, kann generative KI das Studium berei-chern. Ihre Nutzung sollte aber immer als Unterstützung und Ergänzung und nicht als Ersatz für eigenständiges Lernen, Nachdenken und Argumentieren verstanden werden.
Diese Handreichung soll Ihnen helfen, generative KI besser zu verstehen und reflektierter einzu-setzen. Aufgrund der schnellen Entwicklung wird die Webseite regelmäßig überarbeitet.
Empfehlungen und Hinweise für Studierende
Das Studium dient dazu, Wissen aufzubauen und (methodische, reflexive, …) Kompetenzen und Fähigkeiten auszubilden. Generative KI kann dies sinnvoll und effektiv unterstützen. Ihre Nutzung sollte aber stets dem Ziel dienen, den eigenen Lernprozess zu fördern, nicht, ihn zu ersetzen.
Ideenfindung, Themen- und Literaturrecherche:
KI kann Anregungen geben und Kreativität in Gang setzen. KI kann dabei unterstützen, Themen zu recherchieren, Forschungsfelder auszuloten und Literatur zu finden.
Struktur und Zeitmanagement:
KI kann helfen, den eigenen Lernprozess zu strukturieren, eine Arbeit zu gliedern oder ein Projekt zu planen.
Wiederholung und Verständnis:
KI kann helfen, Inhalte zusammenzufassen oder schwierige Konzepte zu erläutern. Sie können mittels generativer KI Fragen an einen Text stellen. Beachten Sie aber: Auch KI macht Fehler und „halluziniert“.
Unterstützung beim Schreiben:
KI kann helfen, ins Schreiben zu kommen, Ideen für Textstrukturen zu finden und die eigene Ausdrucksfähigkeit verbessern. KI kann helfen, Grammatik und Rechtschreibung zu überprüfen und stilistische Verfeinerungen vorzunehmen. Achten Sie jedoch darauf, dass die sprachliche Korrektur den Sinn nicht verändert, und überprüfen Sie die durch KI erfolgten Anpassungen!
Konsistenzprüfung:
KI kann helfen, den eigenen Text kritisch zu überprüfen, bspw. auf einheitliche Begriffsverwendung und argumentative Konsistenz. Aber die eigenständige Auseinandersetzung und Reflexion bleiben essenziell. Argumente sind eigenständig zu entwickeln und Informationen kritisch zu prüfen. Die Verantwortung für Inhalt und Stil Ihres Textes liegt allein bei ihnen.
Prompten lernen: Experimentieren Sie mit verschiedenen Fragestellungen und Anweisungen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Kompetenzen ausbauen: Nutzen Sie Workshops, Online-Kurse oder Tutorien, um sich in der Anwendung generativer KI weiterzubilden. Hier finden Sie weiterführende Informationen und Beratungsangebote.
Qualitätskontrolle: Überprüfen Sie die von der KI bereitgestellten Informationen immer auf Richtigkeit und Aktualität. Sprachmodelle liefern oft ungenaue oder sogar erfundene Quellen. Überprüfen Sie, ob die genannten Quellen überhaupt existieren und für Ihre Argumentation sinnvoll sind. Arbeiten Sie selbständig mit den Quellen.
Den Wert von KI-generierten Antworten einschätzen lernen: KI-generierte Antworten sind oft sehr gut formuliert und wirken sprachlich überzeugend. Aber sie sind nicht immer sachlich korrekt oder wissenschaftlich fundiert. Die Programme sind darauf ausgelegt, eher eine unvollständige oder falsche Antwort zu geben als gar keine. Überprüfen Sie immer, was Ihnen von KI geboten wird!
Eigenständiges Denken trainieren: Verwenden Sie KI-Ergebnisse als Inspiration und Unterstützung, aber denken Sie selbst. Formulieren Sie eigene Argumente. Machen Sie Ihre eigenen Gedanken stark.
Datenschutz einhalten: Laden Sie keine sensiblen oder vertraulichen Informationen in KI-Tools hoch.
Risiko unbeabsichtigter Plagiate: Eine direkte und ungeprüfte Übernahme von KI generierten Texten kann zu unbeabsichtigten Plagiaten führen. Prüfen Sie die generierten Texte sorgfältig und übernehmen Sie keine zu großen Textmengen. Dokumentieren und reflektieren Sie, wie Sie mit KI gearbeitet haben und welche Textpassagen davon geprägt sind. Beachten Sie dazu die Vorgaben der zuständigen Lehrperson.
Wissenschaftliches Ethos kultivieren: Dass unerlaubte KI-Nutzung möglicherweise nicht erkannt oder und Plagiate oder andere Täuschungsversuche möglicherweise nicht nachgewiesen werden können, entbindet Sie nicht davon, wissenschaftlich redlich zu arbeiten. Wissenschaft ist Ehrensache!
Grundsätzlich gilt: Sie zeichnen verantwortlich für die wissenschaftliche Qualität Ihres Textes. Das unterschreiben Sie mit Ihrer Eigenständigkeitserklärung (Muster einer Eigenständigkeitserklärung im docx-Format).
Chancengleichheit im Studium fördern: KI kann Ihnen helfen, Lernprozesse individuell zu gestalten und Ungleichheiten im Studium auszugleichen. Studierende mit mehr Erfahrung im Umgang mit digitalen Tools oder besseren Recherchefähigkeiten könnten jedoch stärker von KI profitieren. Nutzen Sie daher Lehrveranstaltungen und den Austausch mit Kommiliton*innen, um von deren Erfahrungen zu lernen. Durch Austausch und Übung können Sie dazu beitragen, dass KI allen zugutekommt und bestehende Unterschiede in Vorkenntnissen oder digitalen Kompetenzen nicht verstärkt werden.
Regelungen an der Universität Erfurt zur Nutzung von generativer KI für Prüfungen
Der Senat der Universität Erfurt hat am 04.12.2024 die Handlungsempfehlungen für Lehrende zum Umgang mit generativer KI in Lehre und Prüfung befürwortend zur Kenntnis genommen. Im Kern werden eine aktive Auseinandersetzung und zugleich ein kritischer Umgang mit generativer KI in Lehre und Prüfung empfohlen.
Eine für die gesamte Universität gültige Regelung, ob KI-Tools für Prüfungsleistungen eingesetzt werden können, gibt es nicht (und kann es nicht geben).
Die konkrete Gestaltung von Prüfungen liegt grundsätzlich im Ermessen der Lehrenden/Prüfenden. Sie sollen grundsätzlich in den ersten beiden Vorlesungswochen Prüfungsformate und Prüfungsbedingungen kommunizieren.
Die zuständige Lehrperson entscheidet,
- ob und welche KI-Anwendungen im Zuge einer Prüfungsleistung erlaubt sind,
- welche Einschränkungen bestehen
- und wie eine erlaubte Nutzung zu dokumentieren und zu reflektieren ist.
Die Universität Erfurt stellt dafür ein Muster für eine Eigenständigkeitserklärung sowie für eine Freigabeerklärung bzgl. der jeweils erlaubten Hilfsmittel zur Verfügung. Beide Erklärungen können und sollten durch die Lehrenden für die jeweilige Prüfung angepasst werden.
In den konkreten Vorgaben zur Prüfung können die Lehrenden, die KI-Nutzung freigeben, eine kritische Auseinandersetzung damit (in Form einer Reflexion von ca. 1 Seite) einfordern. Die Prüfungsleistung sollte dann einen Abschnitt enthalten, in dem Sie als Studierende benennen, welche Tools Sie eingesetzt haben, und reflektieren, wie die Nutzung von KI inhaltliche, strukturelle und sprachliche Aspekte Ihrer Prüfungsleistung verändert hat.
Ob und welche Hilfsmittel, darunter auch KI-Tools, Sie während einer Klausur nutzen dürfen, legt die zuständige Lehrperson fest. Lehrende können bei Klausuren und elektronischen (Fern-) Prüfungen alle Hilfsmittel untersagen, auch die Nutzung von generativer KI. Wird die Nutzung von KI-Tools ausdrücklich erlaubt, müssen dazu klare Vorgaben gemacht und ihre Einhaltung durch Kontrollmechanismen sichergestellt werden.
Wichtig: Prüfungsordnung beachten! Studierende, die sich nachgewiesenermaßen nicht an die Vorgaben halten und unerlaubt KI-Tools verwenden oder diese nicht/unzureichend kennzeichnen, beeinflussen das Ergebnis einer Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder unerlaubte Hilfsmittel und erhalten die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0). Ein zweiter Täuschungsversuch im Studium kann zum Verlust des Prüfungsanspruchs führen
Seit Sommer 2024 ermöglichen die Rahmenprüfungsordnungen der Universität Erfurt eine ergänzende mündliche Prüfung zur Verteidigung der schriftlichen Arbeit. Dadurch wird überprüft, inwieweit Studierende das Thema tatsächlich verstanden und sich eigenständig erschlossen haben. Diese Prüfung bezieht sich auf denselben Prüfungsinhalt wie die schriftliche Arbeit.
„In allen Modulen […] ist auch die Modulprüfung „h) Schriftliche Arbeit 70% i. V. m Mündl./Prakt. Prüfung 30%“ zur Verteidigung der schriftlichen Arbeit als weitere Modulprüfung zugelassen. Wird eine der beiden Teilprüfungen mit 5,0 bewertet, gilt die zusammengesetzte Prüfungsleistung als mit nicht ausreichend bewertet.“[1]
Ob dieses Prüfungsformat angewandt wird, legen die Prüfenden in den ersten beiden Vorlesungswochen fest. Eine nachträgliche Ergänzung einer rein schriftlich angekündigten Prüfung durch eine mündliche Verteidigung ist nicht zulässig.
[1] § 9 Abs. 6 und 9 B-RPO-2019, § 10 Abs. 6 und 9 M-RPO-2019, § 10 Abs. 6 und 9 MEd-RPO-2019, § 6 Abs. 6 und 9 Theol-PO-KaTh-2021, § 7 Abs. 8 Theol-PO-KaTh-2009