Egal, ob Sie ein Semester oder ein ganzes Studium in Erfurt verbringen - Sie müssen Ihre Anreise gut organisieren!
Wir haben auf dieser Seite einige Informationen zur Anreise zusammengefasst. Beachten Sie bitte zusätzlich unbedingt alle E-Mails, die wir Ihnen in der Vorbereitungs- und Anreisephase zusätzlich schicken!
Planen Sie Ihren Aufenthalt rechtzeitig und beachten Sie die Seiten zu Ihrer jeweiligen Art des Studiums an der Universität Erfurt:
Studierende, die sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren wollen, dürfen nur mit einem Visum zu Studienzwecken einreisen. Ein Visum erlaubt Ihnen, in Deutschland einzureisen, aber nicht sich in Deutschland aufzuhalten. Das Visum hat in der Regel ein Ablaufdatum. Kein Visum brauchen zum Beispiel Studierende aus EU-Ländern, der Schweiz und den USA. Das Visum muss bei einer deutschen Vertretung (Botschaft / Konsulat) im Heimatland beantragt werden. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:
Die Erteilung des Visums kann bis zu drei Monate oder länger dauern. Beantragen Sie es deshalb rechtzeitig! Reisen Sie NIEMALS mit einem Touristenvisum ein! Es kann nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden, Sie könnten sich nicht immatrikulieren und müssten Deutschland nach drei Monaten wieder verlassen!
Nach der Anreise müssen sich alle internationalen Studierenden innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt registrieren. Sie müssen dafür online einen Termin buchen.
Diese Dokumente müssen Sie zum Termin vorlegen:
Bitte beachten Sie, dass wir für Austauschstudierende Gruppentermine organisieren, da diese in der Regel im gleichen Zeitraum anreisen. Für Vollstudierende werden nur Gruppentermine angeboten, wenn es absehbar ist, dass der Gruppentermin stattfinden kann.
Nach der Anmeldung im Bürgeramt erhalten Sie automatisch Ihre Steuer-ID per Post. Diese benötigen Sie, zum Beispiel, wenn Sie in Deutschland arbeiten.
Studierende aus außereuropäischen Ländern müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Ausländerbehörde
Schillerstraße 40, 99096 Erfurt
Telefon: + 49 361 655-3830
Sie müssen der Auslanderbehörde eine E-Mail schreiben. Diese wendet sich dann mit Anweisungen an Sie. In der Zwischenzeit müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen vorbereiten:
Pass und Passkopie
Sie müssen sich online über das Portal HisInOne immatrikulieren.
Im Portal werden Sie Schritt für Schritt durch die Immatrikulation geführt. Sie werden aufgefordert, Dokumente (Zeugnisse, Sprachnachweise), sowie ein Foto für Ihren Studierendenausweis (Thoska) und den Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags hochzuladen.
Außerdem muss eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung Ihren Krankenversicherungsstatus elektronisch an die Universität Erfurt melden. Studierende unter/bis 30 Jahre müssen eine gesetzlichen Krankenversicherung zum Studierendentarif nachweisen. Studierende über 30 Jahre müssen ebenfalls ihren Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenversicherung melden lassen.
Alle Studierenden haben die Pflicht, bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Meldung über Ihren Krankenversicherungsstatus für die Immatrikulation zu beantragen.
Studierende unter 30 sind gesetzlich versicherungspflichtig. Sie müssen eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Diese meldet dann Ihren Krankenversicherungsstatue (=versichert) an die Universität Erfurt.
Studierende über 30 sind nicht gesetzlich versicherungspflichtig, Sie müssen jedoch eine private Krankenversicherung erwerben. Vergleichen Sie verschiedene Angebote von privaten Versicherungsgesellschaften.
Sie müssen Ihren Krankenversicherungsstatus (= nicht gesetzlich versichert) trotzdem elektronisch von einer gesetzlichen Krankenversicherung melden lassen.
Die Krankenversicherung einiger Länder, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, wird in Deutschland anerkannt, d.h. Sie können in Ihrem Heimatland versichert bleiben, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Heimatkrankenkasse bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Die Anspruchsbescheinigungen sind derzeit (Stand 04/2017):
Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (EU-Staaten & EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) & Schweiz
BH 16 (Bosnien-Herzegowina)
JU 6 (Serbien, Montenegro)
RM/D 11 (Mazedonien)
AT/ 11 (Türkei)
A/TN 11 (Tunesien)
Krankenversicherungen aus anderen Ländern und Reise-Krankenversicherungen werden in der Regel nicht anerkannt, das heißt, Studierende müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Alle Studierenden haben die Pflicht, bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung die elektronische Meldung über Ihren Krankenversicherungsstatus für die Immatrikulation zu beantragen.