Finanzierung während der Promotion
Eine der zentralen Fragen für Promovierende bei der Organisation ihrer Forschungsarbeit ist die der Finanzierung. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes stehen Promovierenden verschiedene Möglichkeiten offen. Die häufigsten Finanzierungsmodelle für die mehrjährige Phase der Promotion sind:
- eine haushalts- oder drittmittelfinanzierte Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Hochschule (aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier),
- eine Förderung durch ein Promotionsstipendium der Hochschule oder von Stiftungen sowie Begabtenförderwerken (siehe unten),
- eine Erwerbstätigkeit außerhalb der Universität,
- die Selbstfinanzierung durch bspw. Ersparnisse oder Unterstützung durch die Familie.
Finanzierungsformate der Universität Erfurt
Promotionsstipendien
Die Universität Erfurt vergibt Stipendien, die dazu dienen, eine Dissertation zu verfassen und promoviert zu werden. Die Mittel für Stipendien stammen aus dem universitätsinternen Haushalt oder aus zusätzlichen Mitteln der Thüringer Landesgraduiertenförderung. Einmal jährlich werden Stipendien für hervorragende Promotionsvorhaben in den programmzertifizierten Nachwuchskollegs der Universität Erfurt ausgeschrieben.
Monatliche Fördersumme: 1.400 Euro (ggf. zzgl. Zuschlägen)
Förderdauer: 3 Jahre Grundförderung + 1 Jahr Verlängerung auf Antrag (+ ggf. Verlängerung aufgrund von Kinderbetreuung, Familienaufgaben, Behinderung oder schwerwiegender chronischer Krankheit).
Ausschreibung/ Bewerbung: Ausschreibungszeitraum ist in der Regel vom 1. August bis zum 30. September. Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und einzureichenden Bewerbungsunterlagen können Sie dem Merkblatt unter Graduiertenserviceentnehmen.
Die Ausschreibung finden Sie auf der Seite für interne Ausschreibungen. Wie sich das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gestaltet, können Sie der Grafikentnehmen.
Zum Erhalt von Promotionsstipendien der Universität Erfurt ist es erforderlich, einen aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.
Nähere Informationen zum Nachweis der Krankenversicherung im Rahmen von Stipendien finden Sie unter dem Reiter Stipendien | Merkblätter und Formulare auf der Seite des Graduiertenservice.
Die Satzung der Universität Erfurt zur Vergabe von Stipendien können Sie hiereinsehen.
Kontakt
Begabtenförderungswerke | Vertrauensdozent*innen
Die Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an Studierende und Promovierende, die sich durch exzellente Leistungen ebenso auszeichnen wie durch gesellschaftliches oder soziales Engagement. Sie spiegeln die diversen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland. Die angegebenen Bewerbungsfristen gelten für Promovierende und können für die andere Statusgruppen abweichen. Bitte beachten Sie daher die Angaben auf den jeweiligen Webseiten.
Politisch orientiert
Friedrich-Ebert-Stiftung
Vertrauensdozent*in:
Prof. Dr. Heike Grimm
Dr. Jochen Voit
Bewerbungsfristen: Bewerbungen sind jederzeit möglich
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Vertrauensdozent*in:
-
Bewerbungsfristen: 30. April und 31. Oktober
Hanns-Seidel-Stiftung
Vertrauensdozent*in:
Prof. Dr. Elke Mack
Bewerbungsfristen: 15. Januar und 15. Juli
Heinrich-Böll-Stiftung
Vertrauensdozent*in:
Prof. Dr. Achim Kemmerling
Bewerbungsfristen: 1. März und 1. September
Konrad Adenauer Stiftung
Vertrauensdozent*in:
Prof. Dr. Andreas Goldthau
Bewerbungsfristen: 15. Januar und 15. Juli
Gewerkschaftlich orientiert
Religiös orientiert
Avicenna Studienwerk
Vertrauensdozent*in:
Die Stiftung hat keine Vertrauensdozent*innen
Bewerbungsfristen: 1. April und 1. Oktober
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Vertrauensdozent*in:
-
Bewerbungsfristen: 31. März und 30. September
Weltanschaulich und politisch unabhängig
Studienstiftung des deutschen Volkes
Vertrauensdozent*in:
Prof. Dr. Tilmann Betsch
Prof. Dr. Dr.Holger Zaborowski
Bewerbungsfristen: Bewerbungen sind jederzeit möglich