Der Universitätsrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Universität und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebotes. Darüber hinaus umfassen seine Aufgaben Stellungnahmen (etwa zur Grundordnung und deren Änderungen, zum Abschluss von Ziel- und Leitungsvereinbarungen, zu den Grundsätzen der Mittelausstattung), die Bestätigung des Wirtschaftsplans sowie wesentlicher Änderungen von diesem, den Beschluss und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Präsidiums, die Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums, Entscheidungen nach §§ 5 und 6 der Thüringer Hochschulbezügeverordnung sowie die Mitwirkung bei der Findung, Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers.
Externe Mitglieder
Interne Mitglieder
Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Mitteilungen an die Hochschulöffentlichkeit
Mitteilungen an die Hochschulöffentlichkeit finden Sie im internen Service-Bereich für Hochschulangehörige.
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