Der Universitätsrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Universität und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebotes. Darüber hinaus umfassen seine Aufgaben Stellungnahmen (etwa zur Grundordnung und deren Änderungen, zum Abschluss von Ziel- und Leitungsvereinbarungen, zu den Grundsätzen der Mittelausstattung), die Bestätigung des Wirtschaftsplans sowie wesentlicher Änderungen von diesem, den Beschluss und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Präsidiums, die Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidiums, Entscheidungen nach §§ 5 und 6 der Thüringer Hochschulbezügeverordnung sowie die Mitwirkung bei der Findung, Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers.
Externe Mitglieder
Interne Mitglieder
Vertreter des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Konstituierung der Kommission zur Vorbereitung der Wahl der Präsidentin*des Präsidenten
Unter Vorsitz der Universitätsratsvorsitzenden hat sich am 25.11.2024 die Findungskommission zur Vorbereitung der Wahl der Präsidentin*des Präsidenten der Universität Erfurt (§ 30 Abs. 5 S. 2 ThürHG) konstituiert. Mitglieder der Findungskommission sind gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 Grundordnung der Universität Erfurt:
Vorsitzende (stimmberechtigt):
Vom Universitätsrat entsandte weitere externe Mitglieder (stimmberechtigt):
Vom Senat der UE entsandte Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen (stimmberechtigt):
Vom Senat aus den drei anderen Gruppen entsandtes Mitglied (stimmberechtigt):
Vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales (TMWWDG) bestelltes Mitglied (ohne Stimmrecht):
Teilnahmeberechtigt mit Rede- und Antragsrecht (ohne Stimmrecht):
Mitteilungen an die Hochschulöffentlichkeit
Mitteilungen an die Hochschulöffentlichkeit finden Sie im internen Service-Bereich für Hochschulangehörige.
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Tätigkeitsbericht