Zurzeit werden an der UE Vorlesungen, Seminare, Übungen/Tutorien, Kurse des Sprachenzentrums sowie Fachdidaktische Schulpraktika evaluiert, wenn sie von mindestens fünf Studierenden belegt wurden. Es ist geplant, die Evaluation auch auf weitere Veranstaltungsformen zu übertragen. Gern können Sie uns auf Veranstaltungen, die zukünftig evaluiert werden sollten, ansprechen.
Die Befragung erfolgt in der Regel im zweiten Drittel der Vorlesungszeit, damit die Lehrenden die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation in der jeweiligen Lehrveranstaltung zurückmelden können, um in der Diskussion mit den Studierenden eine qualitative Aufbereitung der Ergebnisse erreichen zu können (§ 5 Abs. 3 und 4 Evaluationsordnung).
In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter Angabe des LV-Titels, der LV-Nummer und der Termine an evaluation@uni-erfurt.de. Der Befragungszeitraum für Ihre Veranstaltung wird dann individuell angepasst.
Nein. Die Lehrevaluation der Universität Erfurt fokussiert immer auf eine komplette Lehrveranstaltung. Bei Lehrveranstaltungen mit mehreren Lehrenden werden diese in den Dozentinnen- und Dozentenberichten zwar ausgewiesen, aber es ist keine differenzierte Bewertung der Anteile von mehreren Lehrenden vorgesehen.
Ja! Die Befragungen von Studierenden werden komplett anonym gehandhabt. Dazu wird für jede Online-Befragung eine TAN generiert, die der Einladung und ggf. Erinnerung zur Befragung dient. Die Befragungsdaten werden nicht zusammen mit der TAN oder der E-Mail-Adresse der Studierenden gespeichert. Sofern Papierfragebögen eingesetzt werden, werden vor der Auswertung alle Antworten gescannt und abgetippt, sodass keine Handschriften erkennbar sind.
Des Weiteren erfolgt nur eine Auswertung der Lehrevaluation, wenn mindestens fünf Studierende geantwortet haben, um die Anonymität der oder des einzelnen Studierenden zu erhöhen. Eine Verknüpfung zwischen den Antworten einer bzw. eines Studierenden und deren bzw. dessen persönlichen Angaben ist für Lehrende nicht möglich! Bitte achten Sie als Studierende darauf, in den offenen Fragen keine Antworten zu geben, die auf Ihre Identität schließen lassen.
Zunächst erhalten alle Lehrenden ihre persönlichen Auswertungsberichte. Diese individuellen Ergebnisse der einzelnen Lehrenden werden nicht veröffentlicht. Allerdings erhalten die Studiendekan*innen die Ergebnisse ihrer Fakultät und die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Studienangelegenheiten Zugriff auf alle Daten. Für die lehramtsspezifischen Studiengänge erhält die Studiendirektorin bzw. der Studiendirektor der Erfurt School of Education (ESE) die Ergebnisse und die Leitung der Willy Brandt School of Public Policy sowie die Leitung des Sprachenzentrums erhalten Zugriff auf die Ergebnisse in ihren Bereichen. Diese Datenweitergabe ist im § 13 Abs. 2 und 3 der Evaluationsordnung geregelt. Ziel ist die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre durch die genannten Personengruppen.
Die Fragebögen werden gemäß § 3 Abs. 3 der Evaluationsordnung vom Studienausschuss des Senats verabschiedet. Die inhaltliche, technische und organisatorische Entwicklung und Umsetzung der Instrumente wird von der Stabsstelle Qualitätsmanagement in Studium und Lehre unterstützt. Studierende und Lehrende können Ideen und Kritik gern über ihre Vertreter*innen im Ausschuss für Studienangelegenheiten einbringen oder eine E-Mail schreiben.