Diese Zuerkennung ermöglicht ihnen beispielsweise die Inanspruchnahme von Diensten der Universitätsbibliothek und des Universitätsrechen- und Medienzentrum (URMZ). Die Inanspruchnahme der Thoska-Karte ist damit jedoch (noch) nicht möglich. Der Antrag ist formular-gebunden und muss in Abstimmung mit einer zuständigen wissenschaftlichen Ansprechperson (Host) sowie mit der jeweiligen Fakultätsleitung beim Präsidialbüro eingereicht werden. Die Zuerkennung erfolgt dann per Schreiben des Präsidenten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter: www.uni-erfurt.de/forschung/beratung-und-service/forschungsservice.