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Softwareunterstützte Überwachung bei elektronischen Fernklausuren: Statement der Universität Erfurt

Am 28. August 2024 verhandelte das Landgericht Erfurt über eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordinierte Klage gegen die Universität Erfurt. Die GFF unterstützt eine Klägerin, die die während des Corona-Lockdowns erfolgte softwareunterstützte Fernüberwachung bei elektronischen Fernklausuren (Online-Prüfungen) mit der Software „WISEflow“ als unangemessenen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte geltend macht. Am 23. Oktober hat das Landgericht Erfurt die Klage nun abgewiesen. Dazu erklärt die Universität Erfurt:

Die Universität Erfurt hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Lockdowns entschieden, Prüfungen im Sommersemester 2020 erstmals als Online-Prüfungen durchzuführen. Aufgrund des anhaltenden Infektionsgeschehens war dies auch für die Prüfungen im Wintersemester 2020/21 der Fall. Die Universität Erfurt konnte damit gewährleisten, dass die Studierenden auch während des Lockdowns bzw. während der Zeit der digitalen Lehre Prüfungen ablegen und ihr Studium in der dafür vorgesehenen Zeit abschließen konnten. Zum anderen wollte sie verhindern, dass die Studierenden auf dem Weg zur Prüfung (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln) und während der Prüfung beim Aufenthalt auf dem Campus einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

In dem Zeitraum, in dem die Klägerin ihre Prüfungen an der Universität Erfurt ablegte, bestanden folgende Möglichkeiten zur Prüfungsteilnahme:

a) softwareunterstützt überwachte Fernklausur zu Hause bzw. an einem frei wählbaren Ort außerhalb der Universität (mit Fotospeicherung und Proctoring)
b) Online-Prüfung auf Rechnern der Universität oder eigenem Rechner – ohne Webcam, aber unter Aufsicht – vor Ort auf dem Campus in einem dem damaligen Corona-Schutzkonzept (Lüftung, Abstand, Maske etc.) entsprechenden Raum 
c) Verschiebung der Prüfung auf ein Präsenzsemester

Um den Umgang mit der Prüfungssoftware üben zu können, bot die Universität Erfurt im Vorfeld auch „Probeklausuren“ an. Überdies hatten die Studierenden die Möglichkeit, die Prüfung als Fehlversuch geltend zu machen und nicht nur einmal, sondern zweimal zu wiederholen.

Vor dem Einsatz der Prüfungssoftware wurde durch die Universität Erfurt eine entsprechende Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt und diese mit dem Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. 

Die Rückmeldungen zu den Fernklausur-Varianten seitens der Studierenden waren überaus positiv, die eigens für die überwachte Online-Variante (b) in auf dem Campus bereitgestellten Räumen oder das Verschieben der Prüfung (c) wurde nur in Einzelfällen genutzt. 

Vor dem Hintergrund der hohen Akzeptanz und der gestiegenen Digitalisierung in der Lehre ist die Software WISEflow für Online-Prüfungen – auf dem Campus oder remote – an der Universität Erfurt weiterhin erfolgreich im Einsatz. In beiden Fällen kommen Lockdown-Browser zum Einsatz, die verhindern, dass die zu Prüfenden während der Prüfung im Internet recherchieren. Die softwareunterstützte Fernüberwachung ist dagegen nur bei Online-Prüfungen notwendig, die nicht durch Personen überwacht auf dem Campus stattfinden (elektronische Fernklausuren). Die Studierenden werden im Vorfeld der Prüfung über die Verfahrensweise aufgeklärt und müssen ihr Einverständnis schriftlich erklären, um die elektronische Fernprüfung antreten zu können. 

Auf ihrer Website informiert die Universität Erfurt ihre Studierenden und Lehrenden seit den ersten Fernklausuren bis heute umfassend über die eingesetzte Prüfungssoftware und beantwortet dort auch mögliche Fragen.

Die Universität Erfurt begrüßt den heutigen Verfahrensausgang, inhaltlich bewerten lässt dieser sich jedoch erst nach Zustellung der Urteilsgründe seitens des Landgerichts.