Für den Betriebsurlaub sind zwei Urlaubstage (27. und 30. Dezember) zu reservieren bzw. bei Vorhandensein entsprechender Regelungen in den jeweiligen Bereichen Stunden vorzuarbeiten.
Der Betriebsurlaub gilt nicht für Beschäftigte, für die von der bzw. dem zuständigen Vorgesetzten aus zwingenden dienstlichen Gründen Dienst oder Bereitschaftsdienst angeordnet wird.
Weitere Details finden Sie in dem als Download bereitgestellten Schreiben.