Learning Agreement und Anerkennung bei Nicht-ERASMUS-Gasthochschulen (ohne ECTS-System)
Hinweise für Studierende, die im Ausland an einer Hochschule studiert haben bzw. studieren werden, die dem European Credit Transfer System (ECTS) nicht angeschlossen ist (Abschluss des Learning Agreements und Verfahren zur Anerkennung)
Sie studieren bereits an der Universität Erfurt und gehen für ein bis zwei Semester an eine ausländische Hochschule, die das ECTS nicht anwendet?
In Anlehnung an das in der EU übliche Learning Agreement sollte das Studienprogramm und die anschließende akademische Anerkennung zwischen dem/der Studierenden, den Vertretern der Studienrichtung und dem Prüfungsausschuss detailliert besprochen und schriftlich fixiert werden. Als Vertreter der Studienrichtung kontaktieren Sie bitte den/die jeweilige Studienrichtungsbeauftragte/n, Studienberater*in oder an der Staatswissenschaftlichen Fakultät auch Ihre/n Mentor*in.
Die Prüfungsausschüsse der Fakultäten finden Sie hier:
Erziehungswissenschaftlich Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/erziehungswissenschaftliche-fakultaet/fakultaet/verwaltung-und-gremien/selbstverwaltung-gremien
Katholisch-Theologische Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/katholisch-theologische-fakultaet/fakultaet/gremien/organe-gremien
Philosophische Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/philosophische-fakultaet/fakultaet/gremien/pruefungsausschuesse
Staatswissenschaftliche Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/staatswissenschaftliche-fakultaet/fakultaet/gremien/ausschuesse-an-der-staatswissenschaftlichen-fakultaet
Um im Ausland erbrachte Lehrveranstaltungen an der Uni Erfurt angerechnet zu bekommen, müssen Sie die Äquivalenz der im Ausland erbrachten Leistung entsprechend dem Erfurter System nachweisen. Dazu besorgen Sie entsprechende Unterlagen (Vorlesungsverzeichnis, Syllabus der Lehrveranstaltung, Dauer, zeitlicher Umfang und Art der abzulegenden Prüfung).
Es ist ratsam, für das Studium im Ausland Kurse auszuwählen, die ein komplettes Modul Ihrer Studienordnung abdecken. Das Formular für das Learning Agreement finden Sie hier:
Was müssen Sie tun, während Sie im Ausland studieren?
Im Ausland absolvieren Sie die verabredeten Kurse und Prüfungen. Sollte es zu Änderungen im verabredeten Studienplan kommen, sollten Sie die Änderungen per E-mail mit den zuständigen Stellen an der Universität Erfurt verhandeln. Bevor Sie aus dem Ausland abreisen, lassen Sie sich ein Transcript of Records ausstellen bzw. erfragen, wann es Ihnen bzw. dem Internationalen Büro zugeschickt wird. Ggf. ist auch ein vorläufiges Transcript hilfreich. Aus dem Transcript muss die Note hervorgehen.
Was ist nach der Rückkehr aus dem Ausland zu tun?
Für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fakultäten zuständig. Hierzu benutzen Sie das für Ihren Studiengang gültige Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen".
Formular zur Anerkennung von Studienleistungen
Sie sollten folgende Schritte gehen (für BA-Studierende der Staatswissenschaftlichen Fakultät ist der Ablauf anders geregelt, siehe unten):
1. Schritt
Der/die Studierende füllt das Formular für jede anzuerkennende Lehrveranstaltung aus und gibt es mit den Anlagen beim Departmental Coordinator ab. Da die Gleichwertigkeit bereits im Vorfeld geprüft wurde, genügt es, eine Kopie des Learning Agreements und des Transcripts of Records, das man von der ausländischen Gasthochschule erhalten hat, einzureichen.
2. Schritt:
Der Departmental Coordinator prüft den Antrag und schlägt dem Prüfungsausschuss auf dem Formular die Anerkennung einschließlich Note und Leistungspunkten vor. Er gibt den Antrag an den/die Studierende/n zurück, damit diese/r ihn beim Prüfungsausschuss der Fakultät einreichen kann.
3. Schritt:
Der Prüfungsausschuss bescheidet den Antrag. Der/die Vorsitzende unterschreibt das Formular. Er gibt das Original sowie die Anlagen an die Abteilung "Studium und Lehre", die das Ergebnis in die Prüfungsdatenbank übernimmt. Der/die antragstellende Studierende erhält eine Kopie des Formulars. Damit ist der/die Studierende über das Ergebnis des Antrags informiert.
BA-Studierende der Staatswissenschaftlichen Fakultät stellen den Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des betreffenden Studienganges. Dieser leitet die Unterlagen an das zuständige Ausschussmitglied der jeweiligen Studienrichtung zur Prüfung weiter. Der abschließende Bescheid wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erteilt. Die Leitlinien zur Anerkennung von Studienleistungen an der Staatswissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.
Wann sollte die Anerkennung beantragt werden?
Den Antrag auf Anerkennung sollten Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr und nach Vorliegen des Transcripts of Records über Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen. Sofern der Antrag bis zum Ende einer Vorlesungszeit beschieden werden soll, müssen Sie ihn spätestens 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit einreichen.
Soll eine Veranstaltung als gleichwertig für eine Erfurt-spezifische Veranstaltung (Studium Fundamentale/Berufsfeld) oder z.B. eine Pflichtveranstaltung in einer Studienrichtung anerkannt werden, so sind bei der Antragsstellung die Erfüllung der speziellen Auflagen im Einzelnen darzulegen.
Wie werden die Noten umgerechnet?
Noten aus numerischen Notensystemen werden anhand einer Formel umgerechnet, die in ganz Deutschland Anwendung findet. Für die Umrechnung von Noten aus dem US-amerikanischen System hat die Universität Erfurt eine Umrechnungstabelle beschlossen.