Learning Agreement und Anerkennung bei Nicht-ERASMUS-Gasthochschulen (ohne ECTS-System)

Hinweise für Studierende, die im Ausland an einer Hochschule studiert haben bzw. studieren werden, die dem European Credit Transfer System (ECTS) nicht angeschlossen ist (Abschluss des Learning Agreements und Verfahren zur Anerkennung)

Im Ausland absolvieren Sie die verabredeten Kurse und Prüfungen. Sollte es zu Änderungen im verabredeten Studienplan kommen, sollten Sie die Änderungen per E-mail mit den zuständigen Stellen an der Universität Erfurt verhandeln. Bevor Sie aus dem Ausland abreisen, lassen Sie sich ein Transcript of Records ausstellen bzw. erfragen, wann es Ihnen bzw. dem Internationalen Büro zugeschickt wird. Ggf. ist auch ein vorläufiges Transcript hilfreich. Aus dem Transcript muss die Note hervorgehen.

Für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fakultäten zuständig. Hierzu benutzen Sie das für Ihren Studiengang gültige Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen".

Formular zur Anerkennung von Studienleistungen
Sie sollten folgende Schritte gehen (für BA-Studierende der Staatswissenschaftlichen Fakultät ist der Ablauf anders geregelt, siehe unten):

1. Schritt
Der/die Studierende füllt das Formular für jede anzuerkennende Lehrveranstaltung aus und gibt es mit den Anlagen beim Departmental Coordinator ab. Da die Gleichwertigkeit bereits im Vorfeld geprüft wurde, genügt es, eine Kopie des Learning Agreements und des Transcripts of Records, das man von der ausländischen Gasthochschule erhalten hat, einzureichen.

2. Schritt:
Der Departmental Coordinator prüft den Antrag und schlägt dem Prüfungsausschuss auf dem Formular die Anerkennung einschließlich Note und Leistungspunkten vor. Er gibt den Antrag an den/die Studierende/n zurück, damit diese/r ihn beim Prüfungsausschuss der Fakultät einreichen kann.

3. Schritt:
Der Prüfungsausschuss bescheidet den Antrag. Der/die Vorsitzende unterschreibt das Formular. Er gibt das Original sowie die Anlagen an die Abteilung "Studium und Lehre", die das Ergebnis in die Prüfungsdatenbank übernimmt. Der/die antragstellende Studierende erhält eine Kopie des Formulars. Damit ist der/die Studierende über das Ergebnis des Antrags informiert.

BA-Studierende der Staatswissenschaftlichen Fakultät stellen den Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des betreffenden Studienganges. Dieser leitet die Unterlagen an das zuständige Ausschussmitglied der jeweiligen Studienrichtung zur Prüfung weiter. Der abschließende Bescheid wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erteilt. Die Leitlinien zur Anerkennung von Studienleistungen an der Staatswissenschaftlichen Fakultät finden Sie  hier.

Den Antrag auf Anerkennung sollten Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr und nach Vorliegen des Transcripts of Records über Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen. Sofern der Antrag bis zum Ende einer Vorlesungszeit beschieden werden soll, müssen Sie ihn spätestens 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit einreichen. 

Soll eine Veranstaltung als gleichwertig für eine Erfurt-spezifische Veranstaltung (Studium Fundamentale/Berufsfeld) oder z.B. eine Pflichtveranstaltung in einer Studienrichtung anerkannt werden, so sind bei der Antragsstellung die Erfüllung der speziellen Auflagen im Einzelnen darzulegen.

Noten aus numerischen Notensystemen werden anhand einer Formel umgerechnet, die in ganz Deutschland Anwendung findet. Für die Umrechnung von Noten aus dem US-amerikanischen System hat die Universität Erfurt eine Umrechnungstabelle beschlossen.