Die Etablierung von E-Prüfungen stellt Universitäten und Hochschulen vor eine Reihe technischer, organisatorischer, rechtlicher und didaktischer Herausforderungen.
Mündliche Prüfungen über Videokonferenzsysteme: keine Mitschnitte zur Prüfungsdokumentation, herkömmliche Protokollierung verwenden, Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO!
Protokollierung von Sitzungen z.B. von Prüfungsausschüssen: keine Mitschnitte/Aufzeichnungen in Audio/Videoformaten. Weder datenschutzkonform noch rechtssicher, nach Verwaltungsrecht aufzubewahren.
Unterhaltsames Video des Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg zur Online-Überwachung bei Prüfungen (Proctoring): zugehörige Pressemitteilung
Für Wiseflow gilt: Die zusätzliche, ständige Überwachung einer (Wiseflow)-Prüfung mit einem Videokonferenzsystem über Bild und Ton ist nicht datenschutzkonform und nicht erlaubt. Die Überwachung in Wiseflow erfolgt ausschließlich über die im System integrierte Methode des Foto Proctorings. In unregelmäßigen Abständen werden dabei Fotos des/der Geprüften gemacht und mit deren/dessen Referenzbild verglichen.
Im digitalen Semester sind Hochschulen nicht nur organisatorisch gefragt. Professor Rolf Schwartmann erklärt die rechtlichen Spielräume.
"Für die Konsequenzen von Alleingängen sind die Lehrenden und Prüfenden datenschutzrechtlich allein verantwortlich."
Das Gerät, dass Sie für die Prüfung benutzen wollen, sollte auf dem aktuellsten Stand sein: alle Betriebssystem- und Programmupdates sollten installiert sein.
Testen Sie Ihr Gerät im Zusammenspiel mit WISEflow: funktioniert alles wie es soll, funktioniert die Kamera auch im LockdownBrowser. Machen Sie diesen Test nicht erst kurz vor der Prüfung.
Machen Sie sich mit den verschiedenen Werkzeugen in WISEflow vertraut: Probieren Sie die verschiedenen Funktionalitäten in Probe- oder Testklausuren aus.
OnlineFernprüfungen mit Gesichtserkennung: Der Einsatz von täuschender KI oder Gesichts-KI, wie z. B. Deepfake, ist nicht erlaubt und gilt als Täuschungsversuch. Erlaubt sind aber Technologien zur Verwischung Ihres Hintergrunds. Alternativ sorgen Sie bitte dafür, die Prüfung vor einem neutralen Hintergrund und möglichst in einem separaten, ruhigen Raum zu schreiben.
An der Universität Erfurt wird zur Plagiatsprüfung OURIGINAL (vormals: Urkund) eingesetzt. Dieses ist aktuell nur über WISEflow zu nutzen.
Wenn Studierende ihre schriftliche Arbeit über WISEflow einreichen, sollten sie das zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten ohne Deckblatt tun. WISEflow generiert für die eingereichte Arbeit ein eigenes Deckblatt. Die Zuordnung zum Studierenden erfolgt über eine intern vergebene DokumentenID.
Der Tätigkeitsbericht des TLfDI, 2016/2017 S. 444-446 geht auf die Plagiatsprüfung mit Urkund ein.
Alles rund um Prüfungen findet sich auch im DatenschutzWiki der TU Ilmenau
Die Anweisung (Kanzlerrundschreiben 08-12) aus dem Jahr 2012 gilt auch weiterhin:
Keine Veröffentlichung von Teilnehmerlisten/Prüfungsergebnissen mit Klarnamen/Matrikelnummer im Internet, keine öffentlichen Aushänge.
Bei Seminaren ohne Anwesenheitspflicht ist das Führen einer Anwesenheitsliste unzulässig.
"Eine Anwesenheitsliste zu führen kann nur dann erforderlich sein, wenn es auch tatsächlich eine Pflicht zur Anwesenheit der Studierenden gibt. "
(vgl. ZENDAS-Gutachten: https://www.zendas.de/themen/anwesenheitslisten.html)
Eine ausführliche Abhandlung zu diesem Thema dazu findet sich auch im Datenschutzwiki der TU Ilmenau.
"Die für jede Thüringer Hochschul- und Studentenkarte (thoska) individuell erzeugte Karten-Identifikationsnummer stellt ein personenbezogenes Datum dar. Hierfür reicht es bereits aus, dass die Möglichkeit einer Verknüpfung mit dem thoska-Inhaber besteht. Bei der Nutzung der neu hinzugekommenen Funktion von thoska als Nachweis der Fahrberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr und der Bahn werden bei Fahrkartenkontrollen durch das hierfür zuständige Personal in zulässiger Weise personenbezogene Daten des Studierenden verarbeitet."
Quelle: TLFDI: Tätigkeitsbericht 2018
Checkliste(projekt 29)