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Beginnen Sie das konkrete Antragsverfahren 2-3 Monate vor gewünschtem Reisedatum, um eine rechtzeitige Genehmigung sicherzustellen. Folgende Dokumente sind einzureichen:
Mit dem Mobility Agreement stimmen Sie Ihr Vorhaben mit der Partneruniversität ab. Bitte füllen Sie dieses komplett aus, unterschreiben es, schicken es (per E-Mail) an den Austauschpartner und lassen es von diesem ebenfalls unterzeichnen. Anschließend senden Sie es bitte (zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung einer Auslandsdienstreise) an das Internationale Büro. Nach Eingang des Mobility Agreements wird Ihnen das Grant Agreement zugesandt und die Finanzierung im Dienstreiseantrag bestätigt. Sie erhalten einen Vorschuss in Höhe von 80% der im Grant Agreement vereinbarten Summe.
Die Formulare sind im Internationalen Büro erhältlich.
Während Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich von der Gasteinrichtung auf einem Formular bestätigen, dass das Besuchsprogramm wie geplant absolviert wurde. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es vor Ort durch die gastgebende Universität unterschreiben.
Die Formulare sind im Internationalen Büro erhältlich.
Nach Beendigung des Aufenthaltes werden Sie von der EU-Kommission per E-Mail aufgefordert, einen kurzen Online-Bericht auszufüllen (multiple choice). Wenn der Online-Bericht bei der EU eingegangen ist, dürfen wir Ihnen die restlichen 20% der Förderung überweisen. Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen an das Internationale Büro:
Die unten genannten Fördersätze beziehen sich auf die Mittel des Erasmus-Vertrages 2023/24, der bis zur vollständigen Mittelverausgabung auch für Mobilitäten im Studienjahr 2024/25 genutzt wird.
Die europäischen Zielländer von Erasmus-Aufenthalten sind in drei Gruppen unterteilt. Die Aufenthaltspauschalen betragen bis zum 14. Tag des Aufenthaltes:
Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur eingeschränkte Teilnahme am Erasmus-Programm; bitte kontaktieren Sie das Internationale Büro.
Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Fahrtkosten werden entsprechend der Entfernung (Luftlinie) zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität europaweit einheitlich pauschal gefördert. Die Entfernung wird durch den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelt. Für "Grünes Reisen" beispielsweise mit Bahn oder Bus gibt es eine leicht erhöhte Fahrtkostenpauschale.
Unter 10 Kilometer entfallen die Fahrtkosten
10 bis 99 Kilometer: 23 EUR
100 bis 499 Kilometer: 180 EUR (bei grünem Reisen 210 EUR)
500 bis 1.999 Kilometer: 275 EUR (bei grünem Reisen 320 EUR)
2.000 bis 2.999 Kilometer: 360 EUR (bei grünem Reisen 410 EUR)
3.000 bis 3.999 Kilometer: 530 EUR (bei grünem Reisen 610 EUR)
4.000 bis 7.999 Kilometer: 820 EUR
8.000 und mehr Kilometer: 1.500 EUR