Die Universität Erfurt muss ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nachkommen und ist somit zu einer umfassenden Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet.
Die Dokumentationspflicht umfasst folgende Aspekte:
Die Dokumentation ist zudem laufend zu prüfen und bei Änderungen zu aktualisieren.
Die Datenschutzdokumentation dient bei einer Nachfrage der Aufsichtsbehörde als Grundlage für die Erstbeurteilung zur Datenschutzkonformität. Daher bitte entsprechend ausführlich und transparent dokumentieren.
Bitte vor dem Download anmelden!
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten:
Risikobewertung
Auftragsverarbeitung
Einwilligungserklärung
Datenschutzerklärung
Datenpannen