Eine hybride Lehrveranstaltung zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl Teilnehmer:innen vor Ort als auch Teilnehmer:innen über Video teilnehmen. Grundlegend gelten für den Datenschutz die selben Vorgaben wie bei der Videoaufzeichnung: transparente und umfassende Information im Voraus und Einholen einer (schriftlichen) Einwilligung.
Folgende Fälle können unterschieden werden:
Es wird nur der Vortragende "gestreamt". Teilnehmer:innen sind nicht im Bild und auch nicht per Ton (Fragen) zu hören.
Der Vortragende wird "gestreamt", aber auch einzelne Teilnehmer sind zu sehen (beispielsweise durch Kameraschwenks auf das Publikum). Schwerwiegender fällt diese "Verarbeitung" ins Gewicht, wenn neben dem Stream auch aufgezeichnet wird und danach die Aufzeichnung auch noch entweder zugriffsbeschränkt (Moodle) oder im Web zur Verfügung gestellt wird.
Die Veranstaltung ist interaktiv konzipiert: Teilnehmer:innen sind aufgefordert, Fragen zu stellen und sind zu sehen und zu hören. Online-Teilnehmer:innen können Ihre Fragen per Chatfunktion stellen. Diese Form der hybriden Veranstaltung verarbeitet die meisten personenbezogenen Daten.
Eine reine Online-Lehrveranstaltung kann in verschiedenen Formen stattfinden - als reines Streaming des Vortrags oder aber interaktiv (s. Videokonferenz - Datenschutztipps für Teilnehmer:innen)
Bei der Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung gibt es rechtliche "Stolperfallen":
neben Urheberrecht (wenn Sie in Ihrer Präsentation ein geschütztes Bild verwenden) auch den Datenschutz. Zum Datenschutz finden sich im Datenschutzwiki der TU Ilmenau ausführliche Informationen. Zur rechtlichen Seite, nämlich der Zulässigkeit der Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen finden sich Informationen bei ZENDAS (Stand 2021) sowie auf weiteren Zendas-Seiten auch FAQs und wertvolle Hinweise: Dokumentation von Veranstaltungen ohne Daten der Teilnehmer:innen