Wie wird ein Newsletter datenschutzkonform?
- Zur Anmeldung notwendig: nur die E-Mailadresse
- Einwilligung einholen und dokumentieren
- Kein Einsatz externer (kostenloser) Anbieter wie Mailchimp o.ä. (Ausnahme: europ. Anbieter mit Abschluß eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung)
- Vorsicht: nicht die Mailadressen aller Abonnenten offenlegen (durch Mailversand an für alle sichtbaren E-Mailadressen)
- Impressum und Abmeldelink vom Newsletter in jeder Mail in der Fußzeile
- Tipp: Verwenden Sie den Dienst "Mailman" auf dem Listserver der Universität
- Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis erstellen
Ausführliche Informationen bei ZENDAS zum Thema
https://www.zendas.de/themen/server/mail/newsletter_datenschutzgerecht.html
und im Datenschutzwiki Ilmenau:
https://dswiki.tu-ilmenau.de/newsletter
Newsletter:
Für die Anmeldung ist nach neuestem Gesetzesstand (April 2018) nur noch die E-Mail-Adresse notwendig. https://www.datenschutz.org/newsletter/
Setzen Sie für Newsletter z.B. externe Dienstleister ein, ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschliessen. Jeder Newsletter muss einen Link zur Abmeldung enthalten. Das Betreiben eines "Newsletter" muss im Verarbeitungsverzeichnis beschrieben sein.