Deshalb werden Sie ab Vorlesungsbeginn an den unter Pandemiebedingungen nutzbaren Plätzen in den Veranstaltungsräumen QR-Raum-Codes vorfinden, mit deren Hilfe Sie sich bitte ab dem 12. April 2021 beim Betreten und Verlassen des Raumes durch Einlesen des Codes über Ihr Smartphone an- bzw. abmelden. (Bitte beachten Sie, dass sowohl das „Kommen“ als auch das „Gehen“ registriert werden muss, um den Zeitraum Ihres Aufenthalts im Fall einer möglichen Quarantäne-Anordnung korrekt nachvollziehen zu können und womöglich unnötige Quarantänen zu vermeiden!)
Bei Anmeldung werden Ihre Personen-Identifikationsnummer, der jeweilige Veranstaltungsraum sowie der Zeitpunkt des Kommens bzw. Gehens elektronisch erfasst. Erst auf Anfrage eines Gesundheitsamtes werden diese Daten, für den Fall, dass Sie als Kontaktperson in einem konkreten Infektions- bzw. Quarantänefall gelten (d.h. mindestens 15 Minuten gemeinsam mit der betreffenden Person in einem geschlossen Raum waren), von der Universität mit folgenden weiteren Daten verknüpft: Vor- und Nachname, Wohnanschrift und Telefonnummer. Diese werden dann dem Gesundheitsamt übermittelt.
Wir bitten Sie zum Schutz aller Studierenden und Beschäftigten sowie ihrer Angehörigen um dringende Beachtung dieser Regelungen und danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.
Übrigens: Wer kein Smartphone zur Verfügung hat, um sich mittels QR-Code einzuloggen, kann die An- und Abmeldung auch mittels seines Uni-Nutzerkontos über E.L.V.I.S. (Raumbelegung) erledigen.
+++ Achtung: Ab dem 26. April 2021 müssen sich auch Besucher*innen der Mensa mittels QR-Code an- bzw. abmelden! +++