In Artikel 14 des Grundgesetzes steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Wie genau jedoch diese Verpflichtung und das Allgemeinwohl zu bestimmen sind, wird vielfach unterschiedlich ausgelegt.
Ein aufsehenerregendes Beispiel für die Frage nach dem Verhältnis von Eigentum und Verantwortung für das Allgemeinwohl ist das Outdoor-Bekleidungsunternehmen „Patagonia“. Das Unternehmen verkündete vor wenigen Wochen, zukünftig seine Gewinne an eine gemeinnützige Organisation, die dem Schutz der Umwelt und dem Erhalt des Planeten gewidmet ist, auszuzahlen. Die Steuerung des Unternehmens verbleibt gleichzeitig aber in den Händen einer Stiftung mit Beteiligung der bisherigen Eigentümer:innenfamilie.
Auch hierzulande finden solche und ähnliche Ideen – etwa unter der Überschrift des „Verantwortungseigentums“ – Zuspruch. Neue Rechts- und Unternehmemsformen sollen es dabei, wie im Fall von „Patagonia“, Unternehmer:innen erleichtern, ökonomische Interessen und soziale und ökologische Verantwortung miteinander zu verbinden. Die entsprechenden Forderungen sind indes nicht unumstritten. Die Podiumsteilnehmer:innen diskutieren, welche Vorschläge zur Änderung von Unternehmensformen es gibt und was mit ihnen erreicht werden soll, was die bereits existierenden Unternehmensformen heute schon möglich machen und wo Hürden und Grenzen der angedachten neuen Rechtsformen liegen.