Es können Veröffentlichungen von im laufenden Jahr bereits publizierten oder publikationsreifen Aufsätzen in Open-Access-Zeitschriften oder -Sammelbänden gefördert werden, welche die Verlage aus den Einnahmen von Publikationsgebühren finanzieren. Beiträge in Hybrid-Publikationen, die über Publikationsgebühren und Subskriptionseinnahmen finanziert werden, können nicht unterstützt werden.
Publikationsvorhaben im oben beschriebenen Sinn können bis zum 31. Juli 2018 beim Open-Access-Beauftragten der Universität, Gabor Kuhles eingereicht werden. Die Anträge müssen Angaben zu Verfasser, Titel des Aufsatzes, Titel des Sammelbandes bzw. der Zeitschrift, Verlag und Höhe der Publikationsgebühr enthalten. Die Hochschulleitung wird unter Einbeziehung des Open-Access-Beauftragten die eingereichten Anträge prüfen und über diese befinden.
Zur Einordnung des Verfahrens ist noch anzumerken, dass nicht darüber entschieden wird, ob ein Beitrag bestimmten Qualitätsstandards entspricht und deshalb veröffentlicht werden kann, sondern darüber, ob ein Beitrag, der bereits ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat, aus den Transformationsmitteln des Landes gefördert werden kann.
Über die Förderentscheidung einschließlich der zugrunde gelegten Kriterien werden die Autoren nach dem 31.Juli 2018 zeitnah informiert. Der Bescheid wird auch praktische Hinweise zur Begleichung bzw. Erstattung der Publikationsgebühren enthalten.
Für Fragen zum Verfahren sowie zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Electronic Textcenter der Universitätsbibliothek zur Verfügung.