Informationen für neue Lehrende
Grundsätzlich sind an der Universität Erfurt elektronische Prüfungen, also Prüfungen, die digital erhoben und mit elektronischer Dokumentation durchgeführt werden, nur mit dem Prüfungssystem WISEflow zulässig. Lehrende, die Prüfungen mit anderen elektronischen Systemen z. B. mit Moodle durchführen, laufen Gefahr sich prüfungs- und datenschutzrechtlich massiv angreifbar zu machen.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Lehrveranstaltungen elektronische Prüfungen durchführen, möchten wir Ihnen deshalb in einem Workshop einen ersten Einstieg in WISEflow anbieten. Selbstverständlich sind auch Lehrende herzlich eingeladen, die uns schon länger unterstützen und in diesem Semester zum ersten Mal eine elektronische Prüfung durchführen.
Die Inhalte des anfänglichen Inputs werden sein:
- Das Rollenkonzept von WISEflow
- Übersicht über die möglichen Prüfungsformate in WISEflow
- Einrichten einer elektronischen Fernklausur
- Durchführen einer elektronischen Fernklausur
- Bewerten einer elektronischen Fernklausur
Dabei wird eine elektronische Fernklausur mit Gesichtserkennung und verschiedenen Aufgabentypen (FLOWmulti) das Beispiel sein, an dem wir uns orientieren. Anschließend wird es ausreichend Gelegenheit geben, Fragen zum Thema zu besprechen.
Der Workshop findet am Donnerstag, 15. Juni, von 14 bis 16 Uhr statt - online unter: https://uni-erfurt.webex.com/meet/eteach.
Darüber hinaus finden Sie imMoodle-Raum Uni Erfurt Digital Lehren (Einschreibeschlüssel: ueDigital) Aufzeichnungen zu früheren WISEflow-Workshops sowie Videotutorials zur Nutzung von WISEflow für Abgabe von schriftlichen Arbeiten.
Informationen zu elektronischen Fernklausuren im Sommersemester 2023
Zur Einhaltung der DSGVO-Regeln möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir vor der Durchführung der elektronischen Fernklausur von den Studierenden ein informiertes und explizites Einverständnis zu der jeweiligen Form der Klausur einholen müssen.
Den Studierenden muss die Wahl zwischen drei Formen ermöglicht werden:
1. der elektronischen Fernklausur (inkl. Fotoproctoring und Lockdown-Browser),
2. der elektronischen Klausur auf dem Campus unter Aufsicht (inkl. Lockdown-Browser),
3. der elektronischen Klausur auf dem Campus unter Aufsicht mit einem Rechner der Universität Erfurt (Klausur unter Aufsicht im PC-Pool des Rechenzentrums inkl. Lockdown-Browser).
Um das Einholen des Einverständnisses so unaufwendig wie möglich umzusetzen, finden Sie dafür eine Abstimmung in Moodle, die Sie im Abschnitt "Aktuelles" im Moodle-Raum Uni Erfurt Digital Lehren (Einschreibeschlüssel: ueDigital) als Sicherung herunterladen und dann in Ihrem Moodle-Raum wiederherstellen können. Die Anleitung dazu finden Sie ebenfalls in diesem Moodle-Raum.
Sollten Studierende die PC-Pools im Rechenzentrum für die Klausur nutzen wollen, muss die Reservierung durch die Lehrenden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin erfolgen. Dafür stellt das URMZ bis zum 5.6.2023 ein Buchungssystem bereit. Die elektronischen Prüfungen in den PC-Pools erfordern zusätzlichen Aufwand an Aufsichtspersonal.
Hier finden Sie den Zeitplan für diese Klärung:
- 22.05.2023 bis 04.06.2023 // Bereitstellen der elektronischen Fragebögen zur Wahl der Klausurform // Uni Erfurt Digital Lehren
- 05.06.2023 bis 23.06.2023 // Anmelden der Reservierungen für Rechnerplätze in den PC-Pools (Zum Buchungssystem erhalten Sie rechtzeitig eine weitere Mail.)
- 10.07.2023 bis 22.07.2023 // Durchführung von elektronischen Prüfungen in den PC-Pools
Prüfungsrechtlich müssen Sie als beauftragte Prüferin*beauftragter Prüfer bei Studierenden, die nicht an der Abstimmung zu den Formen der elektronischen Klausur teilnehmen (d.h. Verweigerung des Einverständnisses), davon ausgehen, dass diese die elektronische Klausur in Anwesenheit und unter Aufsicht auf dem Campus der Universität Erfurt in den PC-Pools der Universität Erfurt absolvieren. Gemeinsam mit den Studierenden, die aktiv erklären, dass sie nicht mit eigener Technik, sondern mit Technik der Uni auf dem Campus schreiben wollen, bilden diese Studierenden die Gruppe der Prüflinge, für die Sie Plätze in den PC-Pools reservieren müssen. Sollten sich diese Studierenden zu dem von Ihnen festgesetzten Termin nicht dort eingefunden haben, gilt die Prüfung als nicht angetreten und damit als nicht bestanden (5,0). Die Teilnahme an einer noch offen Wiederholungsprüfung ist damit ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 B-RPO).
Bei Nachfragen steht das eTeach-Team Ihnen über eteach@uni-erfurt.de oder zu den Sprechzeiten (freitags von 14 bis 15 Uhr) im virtuellen eTeach-Büro: https://uni-erfurt.webex.com/meet/eteach zur Verfügung.
Informationen zu elektronischen Prüfungen mit Lockdown-Browser auf dem Campus im Sommersemester 2023
Für elektronische Prüfungen besteht die rechtliche und technische Möglichkeit, sie unter Aufsicht in einem Hörsaal auf dem Campus durchzuführen. Dabei wird der übliche Aufwand für die Beaufsichtigung von Präsenz-Klausuren notwendig sein.
Wenn die elektronischen Prüfungen unter Aufsicht auf dem Campus durchgeführt werden, beschränkt die Art der Sitzordnung die maximale Anzahl an Prüflingen, die gleichzeitig in einem Raum schreiben können. Im Folgenden finden Sie für die vier Hörsäle, die über Steckdosen in den Sitzreihen verfügen, eine Kalkulation der nutzbaren Prüfungsplätze, wenn die klassische Sitzordnung mit einem freien Platz und einer freien Reihe zwischen den Prüflingen zugrunde gelegt wird.
- Hörsaal 1 // 436 Plätze bei maximaler Bestuhlung // ca. 105 Plätze bei klassische Prüfungssitzordnung
- Hörsaal 2 // 162 Plätze bei maximaler Bestuhlung // ca. 40 Plätze bei klassische Prüfungssitzordnung
- Hörsaal 3 // 110 Plätze bei maximaler Bestuhlung // ca. 25 Plätze bei klassische Prüfungssitzordnung
- Hörsaal 4 // 96 Plätze bei maximaler Bestuhlung // ca. 25 Plätze bei klassische Prüfungssitzordnung
Selbstverständlich entscheiden die Prüfer*innen darüber, wie die Sitzordnung gestaltet wird. So ist eine dichtere oder lockerere Anordnung der Plätze bei der Prüfung auch möglich.
Die Hörsäle 5 und 6 verfügen nicht über Steckdosen in den Sitzreihen und sind deshalb für die Durchführung von elektronischen Prüfungen nicht geeignet.
Auch für diese Prüfungsform müssen wir von den Studierenden ein informiertes und explizites Einverständnis zu der jeweiligen Form der Klausur einholen. Den Studierenden muss die Wahl zwischen zwei Formen ermöglicht werden:
1. der elektronischen Klausur auf dem Campus unter Aufsicht (inkl. Lockdown-Browser),
2. der elektronischen Klausur auf dem Campus unter Aufsicht mit einem Rechner der Universität Erfurt (Klausur unter Aufsicht im PC-Pool des Rechenzentrums inkl. Lockdown-Browser).
Um das Einholen des Einverständnisses so unaufwendig wie möglich umzusetzen, haben wir auch dafür eine spezifische Abstimmung in Moodle erstellt, die Sie im Abschnitt "Aktuelles" im Moodle Raum Uni Erfurt Digital Lehren (Kennwort: ueDigital) als Sicherung herunterladen und dann in Ihrem Moodle-Raum wiederherstellen können. Die Anleitung dazu finden Sie ebenfalls in diesem Moodle-Raum.
Sollten Studierende die PC-Pools im Rechenzentrum für die Klausur nutzen wollen, muss die Reservierung rechtzeitig vor dem Prüfungstermin erfolgen. Dafür stellt das URMZ bis zum 5.6.2023 ein Buchungssystem bereit. Sobald es freigeschaltet ist, werde ich Sie darüber informieren. Die elektronischen Prüfungen in den PC-Pools erfordern zusätzlichen Aufwand an Aufsichtspersonal.
Hier finden Sie den Zeitplan für diese Klärung:
- 22.05.2023 bis 04.06.2023 // Bereitstellen der elektronischen Fragebögen zur Wahl der Klausurform // Uni Erfurt Digital Lehren
- 05.06.2023 bis 23.06.2023 // Anmelden der Reservierungen für Rechnerplätze in den PC-Pools (Zum Buchungssystem erhalten Sie rechtzeitig eine weitere Mail.)
- 10.07.2023 bis 22.07.2023 // Durchführung von elektronischen Prüfungen in den PC-Pools
Prüfungsrechtlich müssen Sie als beauftragte*r Prüfer*in bei Studierenden, die nicht an der Abstimmung zu den Formen der elektronischen Klausur teilnehmen (d.h. Verweigerung des Einverständnisses), davon ausgehen, dass diese die elektronische Klausur in Anwesenheit und unter Aufsicht auf dem Campus der Universität Erfurt in den PC-Pools der Universität Erfurt absolvieren. Gemeinsam mit den Studierenden, die aktiv erklären, dass sie nicht mit eigener Technik, sondern mit Technik der Uni auf dem Campus schreiben wollen, bilden diese Studierenden die Gruppe der Prüflinge, für die Sie Plätze in den PC-Pools reservieren müssen. Sollten sich diese Studierenden zu dem von Ihnen festgesetzten Termin nicht dort eingefunden haben, gilt die Prüfung als nicht angetreten und damit als nicht bestanden (5,0). Die Teilnahme an einer noch offen Wiederholungsprüfung ist damit ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 B-RPO).
Bei Nachfragen steht das eTeach-Team Ihnen über eteach@uni-erfurt.de oder zu den Sprechzeiten (freitags von 14 bis 15 Uhr) im virtuellen eTeach-Büro: https://uni-erfurt.webex.com/meet/eteach zur Verfügung.