Als qualifizierte Masken gelten gemäß § 5 Absatz 3 Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung OP-Masken des Typs II oder II R mit CE-Kennzeichnung, FFP2-Maske ohne Ausatemventil, FFP3-Maske ohne Ausatemventil oder Mund-Nasen-Bedeckung gemäß den Standards KN95 und N95 jeweils ohne Ausatemventil.
Daher benötigen Sie ab sofort zum Einlass und Aufenthalt in der Universitätsbibliothek eine qualifizierte (medizinische) Maske – wie in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr.