Über das neue Portal können Forschende, Studierende, Lehrende und Mitglieder von Ethikkommissionen strukturiert auf relevante Informationen und Vorlagen zur Forschungsethik von Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften und Förderinstitutionen zugreifen. Darunter finden sich disziplinspezifische Ethikleitlinien und Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie Vorgaben von Fachgesellschaften zur Archivierung und Nachnutzung von Forschungsdaten. Ebenso sind Fallstudien und praxisrelevante Handreichungen wie Checklisten für die Erstellung von informierten Einwilligungen zugänglich. Die Sammlung unterstützt Forschende, Mitglieder von Ethikkommissionen und Lehrende bei der Konzeption und ethischen Begutachtung von Forschungsvorhaben sowie der Implementation des Themas in der akademischen Ausbildung.
Link zum Online-Portal „Best-Practice Forschungsethik“
Aufgesetzt wurde die Webseite „Best-Practice Forschungsethik“ von der Arbeitsgruppe Forschungsethik des RatSWD. Sie reagiert damit auf die Ergebnisse einer im Frühjahr 2021 von ihr initiierten Umfrage bei Forschenden und Ethikkommissionen, bei der ein großer Bedarf an Unterstützungsangeboten festgestellt wurde. Dieser besteht, da internationale wissenschaftliche Zeitschriften und Geldgeber zunehmend eine forschungsethische Begutachtung von Forschungsprojekten fordern. So soll sichergestellt werden, dass mögliche Risiken für Teilnehmende oder die Gesellschaft ausgeschlossen oder nur minimal sind. Der RatSWD setzt damit seine Aktivitäten im Bereich Forschungsethik fort, die unter anderem bereits in den 2017 formulierten Empfehlungen des RatSWD niedergelegt sind.
Die Sammlung „Best-Practice Forschungsethik“ begreift sich als offenes und erweiterbares Angebot und lädt die Forschungscommunity zur Mitwirkung ein. Hinweise auf weitere bereits verfügbare Materialien, die über die Best-Practice-Webseite zugänglich gemacht werden können, nimmt die RatSWD-Geschäftsstelle (office@ratswd.de) an.
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft: https://idw-online.de/de/news797525