Sowohl das Studierendenwerk als auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung betonen dabei immer wieder, dass den Studierenden durch die Corona-Pandemie keine Nachteile beim BAföG entstehen sollen. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Studierendenwerks Thüringen.
Überdies beseht - auch unabhängig von Corona - für Studierende, die kurzzeitig in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die Möglichkeit, beim Studierendenwerk ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von bis zu 800 Euro zu beantragen. Dies gilt besonders für Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, und für ausländische Studierende. Ansprechpartner dafür ist die Allgemeine Sozialberatung, die unter E-Mail: asb@stw-thueringen.de erreichbar ist. Die Universität Erfurt hat darüber hinaus ihre Bereitschaft signalisiert, dem Studierendenwerk bei Bedarf zusätzliche Mittel für weitere Überbrückungsdarlehen zur Verfügung zu stellen.