Dr. Robert Böttner hat einmal genauer hingeschaut und sagt: "Artikel 23 GG, der die Mitwirkung der Bundesrepublik an der Europäischen Union gerade als Verfassungsauftrag postuliert, stellt einen 'Dexit' vor hohe Hürden." In seinem Beitrag für den Blog "Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht" erläutert er die Gründe.