Teilzeit- / Vollzeitstudium

Antragstellung

Ein Teilzeitstudium kann ohne Angabe von Gründen jeweils bis zum Ende der Belegfrist (Ausschlussfrist) eines Semesters beantragt werden.

Der Antrag gilt dann bis auf Widerruf. Die Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums ist ebenfalls spätestens bis zum Ende der Belegfrist eines Semesters (Ausschlussfrist) schriftlich im Dezernat 1: Studium und Lehre anzuzeigen.

Umfang eines Teilzeitstudiums / Leistungspunkte

In den einzelnen Rahmenprüfungsordnungen ist der mögliche Umfang in Form der maximal zu belegenden Leistungspunkte je Semester wie folgt festgelegt:  

  • Bachelor: 15 - 21 Leistungspunkte
  • Master: 15 - 21 Leistungspunkte
  • Master of Education (RPO 2019): 15 - 21 Leistungspunkte
  • Master of Education (RPO 2012): 12 - 18 Leistungspunkte
  • Magister Katholische Theologie: 15 - 21 Leistungspunkte

Sind mehr Leistungspunkte für ein Semester belegt, gilt die Zulassung zum Teilzeitstudium als zurückgenommen.

Die Anfertigung der Masterarbeit ist im Rahmen eines Teilzeitstudiums nur in den Master of Education-Studiengängen möglich.

Weitere Hinweise

Bei einem Teilzeitstudium erfolgt die Auswertung der Orientierungsphase im Bachelorstudium erst zum Ende des zweiten Studienjahres.

BAföG

Bitte beachten Sie, dass Studierende im Teilzeitstudium kein BAföG erhalten können.

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Studierendenangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)