Um auf Einwegverpackungen im To-Go-Geschäft zu verzichten, können die Gäste auch ihre eigenen Mehrwegbehälter mitbringen oder sich verschiedene Behälter vor Ort kaufen.
Warum es die Mehrwegbehälter zur Ausleihe dann überhaupt braucht? Mit dem Verpackungsgesetz von 2021 ist das Studierendenwerk Thüringen ab 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern zum Mitnehmen von Speisen und Getränken anzubieten. Mit dem Mehrwegsystem kommt es dieser gesetzlichen Pflicht nach. Zusammen mit dem Partner Relevo möchte das Studierendenwerk Thüringen außerdem einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit in den Mensen und Cafeterien leisten. Perspektivisch sollen keine Einwegverpackungen im Verkaufsbereich mehr angeboten werden.