Entsprechend dieser Regelungen sollte es vermieden werden, dass alle Beschäftigte gemeinsam mehr als 15 Minuten unmittelbar Kontakt haben. Zudem bittet der Kanzler darum, gemeinsame Beratungen zu splitten oder per Webex durchzuführen. Er mahnt außerdem noch einmal, die Regelungen des Infektionsschutzkonzeptes der Universität konsequent einzuhalten.
Verfahren bei Vorliegen eines bestätigten Infektionsfalls mit dem COVID-19-Virus