Vor diesem Hintergrund können ab sofort die Seminarräume im Erdgeschoss der Lehrgebäude 1 und 2 wieder für Stillarbeit geöffnet werden. Wir bitten jedoch darum, zu beachten, dass Studierende ggf. in einen benachbarten Seminarraum wechseln müssen, wenn einer der betreffenden Räume für eine Klausur unter Aufsicht genutzt wird.