Als Ersatz für die 3-LP-Berufsfeldpraktika können 3 LP-Lehrveranstaltungen aus zusammengesetzten Modulen der Q-Phase absolviert werden. Diese müssen nicht belegt werden. Stattdessen kann eine benotete Teilnahmebestätigung erworben werden. Die Studierenden gehen dafür auf die Dozenten zu und vereinbaren mit ihnen auf der Teilnahmebestätigung die Leistung für die Modulprüfung. Diese Bestätigung verbleibt beim Dozenten. Nachdem die Prüfungsleistung erbracht und bewertet wurde, erhalten die Studierenden die benotete Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung reichen sie dann mit ihrem Antrag auf Anerkennung für das ausgefallene oder abgebrochene Praktikum beim BA-Prüfungsausschuss ein.
Als Ersatz für die 6-LP und die 9-LP-Berufsfeldpraktika können 6-LP und 9-LP-Module der Q-Phase absolviert werden. Diese sind wie üblich zu belegen. Studierende gehen nach der Belegung auf die Dozenten des Moduls zu und teilen ihnen mit, dass sie das betreffende Modul als Ersatz für ein Berufsfeldpraktikum belegt haben. Nachdem die Modulprüfung absolviert wurde, bekommen die Studierende in diesem Fall den Schein zum Modul mit der Note für ihre Prüfungsleistung zurück. Diesen Schein reichen sie dann mit ihrem Antrag auf Anerkennung für das ausgefallene oder abgebrochene Praktikum beim BA-Prüfungsausschuss ein.
Eine Belegung der Berufsfeldpraktikamodule – sofern diese nicht bereits in einem früheren Semester erfolgt ist – ist nicht erforderlich und wird durch die Anerkennung ersetzt.
Für den Antrag auf Anerkennung nutzen Sie bitte folgendes Formular und senden dieses zusammen mit der benoteten Teilnahmebestätigung bzw. dem ausgegebenen Notenschein an den Vorsitzenden des BA-Prüfungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Herm.-J. Blanke, z. H. Frau Susann Storz (susann.storz@uni-erfurt.de), LG 1/R. 0203 (1. Treppeneingang vom Uni-Haupteingang kommend, 2. OG recht, 1. Tür auf der linken Seite).