Ein Meilenstein, weil es das erste Mal für die Uni bzw. überhaupt das erste Mal für eine Thüringer Hochschule ist, dass eine sogenannte „große Baumaßnahme“ in Eigenregie erstellt werden darf und die Uni dafür sehr gekämpft hat. „Aber deshalb auch eine Herausforderung, weil wir natürlich beweisen wollen, dass wir die Genehmigung zurecht bekommen haben und in der Lage sind, solche Projekte zu stemmen“, erklärt Kanzler Jan Gerken. „Aber ich bin sehr zuversichtlich, weil es ein tolles Konzept ist, mit dem wir ja auch schon den Wissenschaftsrat überzeugt haben und weil das Projekt sehr professionell vorbereitet wurde.“ Als nächster Schritt werde nun ein Architektenwettwerb vorbereitet, der noch 2017 entschieden werden soll.
Die Universität Erfurt war vom Landesgesetzgeber bis dato nur legitimiert, Bauunterhaltsmaßnahmen durchzuführen, die im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Deshalb hat sie von der sogenannten „Erprobungsklausel“ im ThürHG Gebrauch gemacht und die projektbezogene Übertragung der Bauherreneigenschaft für große Baumaßnahmen (> 2 Mio. Euro) beantragt.
Mit dem Forschungsbau, der bis 2021 fertiggestellt sein soll, wird die Umsetzung eines langfristigen Forschungsprogramms des Max-Weber-Kollegs zum Thema „Attraktion, Repulsion, Indifferenz – eine kulturvergleichende Analyse von Weltbeziehungen“ ermöglicht werden. Es verfolgt das Ziel, mit einem spezifischen Zugriff, der seine Wurzeln in der verstehenden Soziologie hat, innovative Perspektiven zu eröffnen, die eurozentrische sowie kognitivistisch verengte Sichtweisen überwinden. Die zur Bearbeitung dieses Forschungsprogramms erforderliche Kollegstruktur ist dabei durch Interdisziplinarität, Interkulturalität und Intergenerationalität gekennzeichnet, der Neubau im Zentrum des Campus der Uni Erfurt wird diesen Anforderungen auch baulich Rechnung tragen.
Er soll allerdings angesichts des derzeitigen Sanierungsstaus von rund 65 Millionen Euro nicht die einzige Baumaßnahme auf dem Campus bleiben. Mit Unterstützung des Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) wird die Uni Erfurt deshalb einen Masterplan entwickeln, der die Grundlage aller weiteren baulichen Aktivitäten für die nächsten Jahrzehnte bilden wird. Dabei steht zwar zunächst einmal nicht im Vordergrund, wer baut, dennoch hat die Hochschulleitung bereits ein weiteres Mal die Erprobungsklausel des ThürHG bemüht und einen Antrag auf die generelle Übertragung der Bauherreneigenschaft für kleine Um-, Neu- und Erweiterungsbauten (bis 2 Mio. Euro) beim Land eingereicht. Jan Gerken: „Das Ergebnis des Antrags steht noch aus. Aber ich denke, nur gemeinsam wird es gelingen, die bauliche Situation signifikant und nachhaltig zu verbessern.“