Willkommen zum Gasthörerstudium an der Universität Erfurt

Alle Informationen für Gasthörende auf einen Blick

Akademische Bildung für alle: Wir freuen uns über Ihr Interesse, als Gasthörer*in an Vorlesungen der Universität Erfurt teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie als Gasthörer*in bei uns brauchen.

Studierende auf dem Campus
Blick in die Universitätsbibliothek
Studienberatung Studienfinanzierung Studentin Uni Erfurt
Studentin vor Haupteingang Uni Erfurt

Jedes Semester nehmen interessierte Personen an unseren zahlreichen Vorlesungen und Vortragsreihen teil. Unabhängig von Herkunft, Alter, Ausbildung und Beruf kann bei uns jede*r als Gasthörer*in studieren und sich im Sinne lebenslangen Lernens fachübergreifend weiterbilden. Sie können sich Ihre Veranstaltungen individuell und frei nach Ihren Interessen zusammenstellen.

Wichtige Fragen rund um das Gasthörerstudium

Was ist eine Gasthörerschaft?

Gasthörerstudium

Als Gasthörer*in werden all diejenigen bezeichnet, die nicht als Studierende an der Universität Erfurt eingeschrieben sind, aber dennoch regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten. Eine Hochschulzugangsberechtigung (wie das Abitur) ist nicht erforderlich. Um sich erfolgreich anzumelden, muss lediglich der Antrag auf Registrierung als Gasthörer*in gestellt und die Gasthörergebühr überwiesen werden. Der Antrag kann digital ausgefüllt und im Anschluss per E-Mail oder Post versendet werden. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein komplettes Semester.

Die Gasthörerschaft ist ein offenes Bildungsangebot der Universität im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur wissenschaftlichen Weiterbildung. 

Dieses Angebot richtet sich vor allem an Personen, die zum Beispiel:

  • keine Prüfungen ablegen und keinen Studienabschluss machen wollen.
  • sich mit anderen Menschen intellektuell austauschen möchten.
  • im Ruhestand die Universität besuchen wollen.
  • ein Angebot nutzen wollen, das ihre Hochschule nicht bietet.
  • ohne Abitur studieren oder sich weiterbilden möchten.

Wer kann Gasthörer*in werden?

Der Zugang zur Gasthörerschaft ist grundsätzlich offen. Die Gasthörerschaft ist nicht an Altersbeschränkungen, spezielle Zugangsvoraussetzungen (z.B. Abitur oder Berufsausbildung), an einen beruflichen Status, an einen bestimmten Wohnort oder andere personenspezifische Merkmale gebunden. Auch Geflüchtete sind eingeladen, als Gasthörer*innen an unseren Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Welchen Status habe ich als Gasthörer*in?

Gasthörerbescheinigung

  • Sie werden mit dem Status „Gasthörer*in“ registriert und erhalten eine Gasthörerbescheinigung.
  • Sie nehmen am Vorlesungsbetrieb der Universität teil und sitzen gemeinsam mit den Studierenden in Veranstaltungen.
  • Sie haben als Gasthörer*in keinen Anspruch darauf, Leistungsnachweise zu erwerben. Auch die Teilnahme an Prüfungen ist nicht zulässig.

Achtung: Mit der Gasthörerbescheinigung sind Sie nicht zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Erfurt bzw. der Deutschen Bahn berechtigt und erhalten keine Vergünstigungen in der Mensa.

Wie werde ich Gasthörer*in?

  1. Wählen Sie sich aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot der Universität, die Ihren persönlichen Interessen entsprechenden Vorlesungen aus. Eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen finden Sie in unserem Vorlesungsverzeichnis.
  2. Danach überweisen Sie bitte die Gebühren. Die Angaben zur Kontoverbindung der Universität Erfurt entnehmen Sie der Seite 2 des Antrages auf Registrierung als Gasthörer*in. Ihren ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte zusammen mit dem Nachweis der vorher entrichteten Gebühr (bitte den Einzahlungsbeleg zum Nachweis mitbringen) bis Ende der 2. Vorlesungswoche des laufenden Semesters im Dezernat 1: Studium und Lehre der Universität Erfurt ein.
  3. Ihre Gasthörerbescheinigung erhalten Sie anschließend per Post. Die Gasthörerschaft gilt jeweils für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester).

Welche Lehrveranstaltungen werden angeboten?

Vorlesungsverzeichnis

Die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters (Sommersemester und Wintersemester) finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Erfurt. Die Teilnahme an Sprach- sowie Kunst-, Musik- und Sportkursen ist bei einer Gasthörerschaft ausgeschlossen.

zum Vorlesungsverzeichnis

Die Vorlesungszeiten finden Sie im Semesterkalender.

Kann ich in der Mensa essen und die Unibibliothek benutzen?

Die Universitätsbibliothek ist als öffentliche Einrichtung frei zugänglich. Sie sind herzlich eingeladen, ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Mensa auf dem Campus zu besuchen und dort zum Gästepreis zu essen.

Anmeldung in der Universitätsbibliothek

Speiseplan der Mensa

Was kostet die Gasthörerschaft?

Gasthörergebühr

Die Gasthörergebühr beträgt 50 € pro Semester.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:

  • Empfänger: Universität Erfurt
  • IBAN: DE22 8205 0000 3001 1112 71
  • BIC: HELADEFF820
  • Kreditinstitut Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA)
  • Verwendungszweck: SUL Gast [Ihr Nachname/Vorname]

Die Gasthörergebühr kann erlassen werden, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Dritten Kapitel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nachgewiesen wird. 
Wir versenden die Gasthörerbescheinigung, sobald die Gasthörergebühr zugeordnet werden kann. Dies ist nur möglich, wenn Sie bei der Überweisung den o. g. Verwendungszweck vollständig eintragen. 

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Studierendenangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)
Sprechzeiten
persönlich: montags bis donnerstags 12-15 Uhr sowie nach Vereinbarung

telefonisch: montags bis freitags 9-11:30 Uhr

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