Akademische Bildung für alle: Wir freuen uns über Ihr Interesse, als Gasthörer*in an Vorlesungen der Universität Erfurt teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie als Gasthörer*in bei uns brauchen.
Jedes Semester nehmen interessierte Personen an unseren zahlreichen Vorlesungen und Vortragsreihen teil. Unabhängig von Herkunft, Alter, Ausbildung und Beruf kann bei uns jede*r als Gasthörer*in studieren und sich im Sinne lebenslangen Lernens fachübergreifend weiterbilden. Sie können sich Ihre Veranstaltungen individuell und frei nach Ihren Interessen zusammenstellen.
Als Gasthörer*in werden all diejenigen bezeichnet, die nicht als Studierende an der Universität Erfurt eingeschrieben sind, aber dennoch regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten. Eine Hochschulzugangsberechtigung (wie das Abitur) ist nicht erforderlich. Um sich erfolgreich anzumelden, muss lediglich der Antrag auf Registrierung als Gasthörer*in gestellt und die Gasthörergebühr überwiesen werden. Der Antrag kann digital ausgefüllt und im Anschluss per E-Mail oder Post versendet werden. Die Zulassung erfolgt jeweils für ein komplettes Semester.
Die Gasthörerschaft ist ein offenes Bildungsangebot der Universität im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur wissenschaftlichen Weiterbildung.
Der Zugang zur Gasthörerschaft ist grundsätzlich offen. Die Gasthörerschaft ist nicht an Altersbeschränkungen, spezielle Zugangsvoraussetzungen (z.B. Abitur oder Berufsausbildung), an einen beruflichen Status, an einen bestimmten Wohnort oder andere personenspezifische Merkmale gebunden. Auch Geflüchtete sind eingeladen, als Gasthörer*innen an unseren Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
Achtung: Mit der Gasthörerbescheinigung sind Sie nicht zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Erfurt bzw. der Deutschen Bahn berechtigt und erhalten keine Vergünstigungen in der Mensa.
Die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters (Sommersemester und Wintersemester) finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Erfurt. Die Teilnahme an Sprach- sowie Kunst-, Musik- und Sportkursen ist bei einer Gasthörerschaft ausgeschlossen.
Die Vorlesungszeiten finden Sie im Semesterkalender.
Die Universitätsbibliothek ist als öffentliche Einrichtung frei zugänglich. Sie sind herzlich eingeladen, ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Mensa auf dem Campus zu besuchen und dort zum Gästepreis zu essen.
Die Gasthörergebühr beträgt 50 € pro Semester.
Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:
Die Gasthörergebühr kann erlassen werden, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Dritten Kapitel des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nachgewiesen wird.
Wir versenden die Gasthörerbescheinigung, sobald die Gasthörergebühr zugeordnet werden kann. Dies ist nur möglich, wenn Sie bei der Überweisung den o. g. Verwendungszweck vollständig eintragen.