Anmeldung einer StuFu-Veranstaltung
Anmeldung einer Lehrveranstaltung im Studium Fundamentale
Möchten Sie eine Lehrveranstaltung im Studium Fundamentale anmelden, senden Sie bitte das ausgefüllte Erfassungsformular an stufu@uni-erfurt.de.
Lehrangebote für ein Sommersemester reichen Sie bitte bis zum 31. Oktober des Vorjahres ein. Angebote für ein Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 30. April desselben Jahres ein
Für die Beantragung sind zunächst die Namen der Lehrenden, der Titel und der Kommentar der Veranstaltung wichtig. Termine und weitere Angaben können gern nachgereicht werden.
Vergütung
Die Höhe der Vergütung für externe Lehrende ist in der Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen geregelt. Weitere Informationen zur Vergütung von Lehraufträgen finden Sie in den Durchführungsbestimmungen zur Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen an der Universität.
Nachdem der Prüfungsausschuss für Studium Fundamentale über das Lehrangebot entschieden hat, erhalten externe Lehrende den Antrag auf Lehrauftrag per E-Mail. Dieser Antrag sollte zeitnah ausgefüllt und unterschrieben im Original zurückgesendet werden. Externe Lehrende, die erstmals an der Universität Erfurt lehren, fügen bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei.
- Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen
- Durchführungsbestimmungen zur Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen
Abrechnung der Lehrveranstaltung
Nach Beendigung der Lehrveranstaltung kann die Lehrveranstaltung abgerechnet werden. Dazu reichen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen, die Sie mit dem Lehrauftrag zu Beginn des Semesters erhalten haben, ausgefüllt und unterschrieben ein. Die Abrechnungsunterlagen müssen im Original eingereicht werden.
Die Lehrveranstaltung muss spätestens bis zum Ende des darauffolgenden Semesters abgerechnet worden sein. Die Abrechnung in einem Wintersemester ist zweigeteilt. Bis Anfang Dezember sollten Sie die bis Ende Dezember gehaltenen Stunden abrechnen. Die restlichen Stunden rechnen Sie wie gewohnt am Ende des Semesters ab. Die Anlage für die Angaben zur Mitteilung an die Finanzbehörden ist der Abrechnung beizufügen.