Exmatrikulation

Wer sein Studium abbricht (Beurlaubung ausgenommen) oder ordnungsgemäß beendet, sollte sich exmatrikulieren lassen, d.h. seine Mitgliedschaft an der Universität beenden.

Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen Hochschule. Die dortige Neueinschreibung erfordert in der Regel die Vorlage der letzten Exmatrikulationsbescheinigung.

Um einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, wählen Sie im Studierendenportal auf der Startseite unter "Anträge" die Option "Exmatrikulation" aus.

Bei der erforderlichen Angabe des gewünschten Exmatrikulationsdatums ist darauf zu achten, dass dieses zwischen dem Datum des Antragseingangs und dem Ende des Semesters liegen muss. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Ist die Rückmeldung zum Folgesemester bereits erfolgt oder liegt das Exmatrikulationsdatum vor Ablauf des Semesters, ist nach Beantragung der Exmatrikulation der Studierendenausweis (thoska) zur Neuvalidierung einzureichen. Der validierte Studierendenausweis wird zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung wieder ausgehändigt. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird im Studierendenportal zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Nach Semesterbeginn kann eine Exmatrikulation frühestens zum Tag des Eingangs des vollständigen Exmatrikulationsantrages erfolgen. Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages ist dann nicht mehr möglich.

Die Exmatrikulation wird von der Universität durch die Exmatrikulationsbescheinigung ausgesprochen. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht im Studierendenportal unter "Bescheide" zur Verfügung. Nach der Exmatrikulation ist der Zugriff auf das Studierendenportal noch 6 Monate möglich.

Wenn kein Exmatrikulationsantrag zum Ende des aktuellen Semesters und auch keine Rückmeldung zum Folgesemester vorliegt, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen.

Exmatrikulation und Studienabschluss

Bitte beachten Sie für Ihren Studienabschluss, dass Sie mit Abgabe der letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein müssen.  Für die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit und auch für die Aushändigung Ihres Abschlusszeugnisses ist keine Rückmeldung erforderlich. Nach Abgabe der letzten Prüfungsleistung können Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Sofern das Abschlusszeugnis erst im Folgesemester ausgehändigt wird, besteht nach dem Thüringer Hochschulgesetz die Möglichkeit, sich für ein weiteres Semester zurückzumeldenund dort auch bis zum Ablauf des Semesters eingeschrieben zu bleiben. 

Ausführliche Informationen zur Möglichkeit der Rückmeldung in Verbindung mit Ihrem Studienabschluss entnehmen Sie bitte der

Übersicht zu den Rückmeldemöglichkeiten

Widerruf der Immatrikulation

Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen und daher die Immatrikulation rückgängig machen wollen, stellen Sie bitte vor Beginn des Semesters, d. h. für das Sommersemester bis spätestens 31. März d. J. (Ausschlussfrist)/für das Wintersemester bis spätestens 30. September d. J. (Ausschlussfrist) den Antrag auf Widerruf der Immatrikulation. Das Antragsformular können Sie per E-Mail einreichen. Sobald der Antrag auf Widerruf fristgerecht vorliegt, wird Ihre Immatrikulation widerrufen. Für das betreffende Semester gelten Sie damit als nicht eingeschrieben.

Eine Rückzahlung, der von Ihnen als Voraussetzung für die Immatrikulation entrichteten Beiträge und Gebühren, erfolgt nur auf Antrag. Den Antrag auf Rückerstattung eingezahlter Gebühren und Beiträge finden sie beigefügt am Antrag auf Widerruf der Immatrikulation. Sofern der Studierendenausweis (Chipkarte) bereits angefertigt ist, reduziert sich der Betrag der Rückerstattung um die Gebühr für die Chipkarte.
Die Rückerstattung des Teilbetrages für das Deutschlandsemesterticket kann nur durch das Studierendenwerk Thüringen erfolgen und muss dort fristgerecht separat beantragt werden.

Geht Ihr Antrag auf Widerruf erst nach dem genannten Termin oder unvollständig ein, gelten Sie für das laufende Semester als eingeschrieben. In diesem Falle kann dann nur noch ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden, um das Studium an der Universität Erfurt zu beenden. Eine Rückzahlung von Beiträgen und Gebühren können Sie beantragen, soweit Sie im ersten Monat des Semesters nachweislich (Zulassungsbescheid und Immatrikulationsbescheinigung) einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule angenommen haben.

Downloads

Antrag auf Rückerstattung eingezahlter Gebühren und Beiträge (.pdf)

Antrag auf Widerruf der Immatrikulation(nur für Studienbewerber, die die Immatrikulation vor Semesterbeginn widerrufen möchten)

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
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